Positionspapier der BVPG zur Weiterentwicklung von Prävention und Gesundheitsförderung„Empfehlungen der BVPG zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung“

Gemeinsam mit ihren Mitgliedsorganisationen hat die BVPG Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung von Prävention und Gesundheitsförderung erarbeitet und auf ihrer Mitgliederversammlung am 22. Mai 2023 verabschiedet. Dr. Beate Grossmann, Geschäftsführerin der BVPG, erläutert das Positionspapier.

Eine größere Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung kann nach Einschätzung der BVPG entscheidend zu einer verbesserten Lebensqualität der Bevölkerung in Deutschland beitragen, allerdings nur, wenn das Handlungsfeld fachlich, politisch und strukturell weiterentwickelt wird.

Die grundsätzliche Forderung nach Stärkung und Veranke­rung von Prävention und Gesundheitsförderung als eines ressortübergreifenden und vor allem die Verhältnisprävention berücksichtigenden Handlungsprinzips ist zentrales und zugleich verbindendes Element der folgenden fünf Empfehlungen:

  • Das Präventionsgesetz in eine gesundheitsförderliche Gesamtpolitik einbinden
  • Prävention und Gesundheitsförderung als Querschnittsaufgabe weiterentwickeln und ausbauen
  • Kommunale Gesundheitsförderung weiterentwickeln
  • Digitalen Fortschritt und wertebasierte Orientierung in Einklang bringen
  • Ziele, Pläne, Strategien: Bestehendes sichten und Mehrfachentwicklungen vermeiden


  • 1. Das Präventionsgesetz in eine gesundheitsförderliche Gesamtpolitik einbinden

    Die bisherige Umsetzungspraxis des am 25. Juli 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetzes zeigt, dass durch die föderale Struktur Deutschlands die gesetzgeberischen (also verpflichtenden und ggf. sankti­onsbewehrten) Möglichkeiten des Bundes auf die (vergleichsweise engen) Aufgabenbereiche der Sozialversi­cherungsträger und insbesondere die Erbringung vorgegebener finanzieller Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung beschränkt sind.

    Umso wichtiger ist da­her der Health-in-and-for-All-Policies-Ansatz als der zentrale Ansatz für eine zukunftsfähige Politik. Darum wäre es sinnvoll, zukünftig alle neuen Geset­zesvorha­ben auf Bundes- und Landesebene auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen hin zu analysieren. Da­rüber hinaus gilt es, neue Wege der Zusammenarbeit der Ministerien zu schaffen, um die sektor- und ressort­übergreifende Zusammenarbeit dauerhaft zu ermöglichen.

    2. Prävention und Gesundheitsförderung als Querschnittsaufgabe weiterentwickeln und ausbauen

    Prävention und Gesundheitsförderung sind keine weitere „Säule“ des Gesundheitswesens, sondern eine basale Voraussetzung für ein resilientes und damit zukunftsfähiges Gemeinwesen. Deshalb, so die dringende Empfehlung, darf keinesfalls am Budget für Prävention und Gesundheitsförderung gespart werden! Auch wenn sich – aus ganz unterschiedlichen Gründen – in zunehmendem Maße Engpässe bei der Finanzierung der unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme auftun und die öffentlichen Kassen leer sind: Effekt- und zielorientierte Ausgaben für die Prävention und Ge­sundheitsförderung sind Investitionen, die helfen, menschliches Leid durch Krankheiten, Invalidität oder Pfle­gebedürftigkeit zu vermindern und langfristig die entsprechenden Ausgaben in diesen Bereichen zu senken. Darüber hinaus sind auch für weitere gesellschaftspolitische Bereiche – bei mittel- und längerfristiger Be­trachtung – sekundäre Einsparungen zu erwarten.

    Ferner kann zweifellos menschliche Gesundheit nicht mehr entkoppelt von planetarer Gesundheit gesehen werden. Dies wird gegenwärtig durch die Klimakrise deutlich. Es gilt, die vielfältigen Einflüsse des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit in den Blick zu nehmen und gemeinsam zu handeln. Da die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels und die individuellen Ressourcen zu deren Milderung ungleich in der Bevölkerung verteilt sind, müssen neben allgemeinen Maßnahmen insbesondere Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung ge­sundheitlicher Chancengleichheit entwickelt und zur sozialen Inklusion in den Lebenswelten des Alltags um­gesetzt werden.

    Ein weiteres Ziel muss dabei sein, die individuelle wie auch die organisationale Sicherheits- und Gesundheits­kompetenz zu stärken, damit insbesondere strukturell benachteiligte Personengruppen in die Lage versetzt werden, selbst und/oder unterstützt durch das Bildungs-, Sozial- bzw. Gesundheitssystem u. a. relevante Ge­sundheitsinformationen zu finden, zu verarbeiten und zu verstehen sowie zu angemessenen gesundheitsbe­zogenen Entscheidungen zu kommen.

    3. Kommunale Gesundheitsförderung weiterentwickeln

    Um diese Empfehlung zu realisieren, bedarf es tragfähiger Rahmenbedingungen: Prävention und Gesundheitsförderung sollten zu pflichtigen Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung und als Pflichtaufgaben in den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder für den Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) verankert werden – und auch die Finanzierung von zielgruppenbezogenen Gesundheitsför­derungsmaßnahmen vor Ort muss dauerhaft gesichert sein. Strukturell betrachtet, liegt die Verantwortung dafür bei den Kommunen. Im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung müssen Kommunen dabei aber unterstützt werden.

    Mit dem Pakt für den ÖGD hat der Bund dafür bereits den Grundstein gelegt. Darüber hinaus sollte geprüft wer­den, ob nicht auch auf das Handlungsfeld „Prävention und Gesundheitsförderung“ übertragen werden könnte, was in anderen Bereichen (Straßenbau, Hochschulbau, digitale Aufrüstung von Schulen etc.) in Sachen „Trans­ferleistungen des Bundes an die Länder und Kommunen“ bereits erprobt worden ist. So könnte der Bund Mittel für den KiTa-Ausbau, das Teilhabepaket oder gleichwertige Lebensverhältnisse zur Verfügung stellen.

    Auch die gesetzlichen Krankenkassen sollen in der kommunalen Gesundheitsförderung unterstützend wirken, indem sie z. B. den Aufbau von Strukturen im Sinne einer Anschubfinanzierung finanziell fördern. Ein positives Ergebnis der bisherigen Umsetzungen der Regelungen des Präventionsgesetzes sind die Aktivitäten des GKV-Bündnisses für Gesundheit, die konsequent auf einen Abbau strukturell bedingter sozialer und gesundheitli­cher Ungleichheit hinwirken.

    4. Digitalen Fortschritt und wertebasierte Orientierung in Einklang bringen

    Autonomie, Empowerment, Partizipation und soziale Gerech­tigkeit – an diesen Werten orientiert sich Gesundheitsförderung. Gerade mit Blick darauf gilt es also zu prüfen, wie digitaler Fortschritt so gestaltet werden kann, dass dieser dem Menschen dient bzw. ausgeschlossen werden kann, dass er ihm schadet.

    Digitale Angebote sind kein „Allheilmittel“. Es muss genau differenziert werden, in welchen Bereichen digitale Angebote tatsächlich Chancen bieten, z. B. weil sie einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen, aber auch, wo diese Angebote nicht greifen. Konkret ist daher neben der Qualität jeweils zu prüfen, für wen, in welcher Situation, mit welchem Ziel das Angebot ein­gesetzt wird. Daneben sollte auch immer die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, digitale, hybride und nicht-digitale Maßnahmen kombiniert – und nicht im Sinne eines Entweder-Oders – weiterzuentwickeln und anzubieten. Auch sollte die Barrierefreiheit stets berücksichtigt werden.

    5. Ziele, Pläne, Strategien: Bestehendes sichten und Mehrfachentwicklungen vermeiden

    Für die Gemeinschaftsaufgabe „Prävention und Gesundheitsförderung“ sind in Deutschland viele verschiedene Akteure zuständig. Das führt zu einer bunten und kaum noch überschaubaren Vielfalt von Aktivitäten im Handlungsfeld. Gefordert ist deshalb eine bessere Integration und Koordination der Pflichten und Aufgaben, aber auch der Finanzierungs- und Evaluierungsbedarfe auf Seiten der zahlreichen unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure und Aktivitä­ten, damit Konfliktpotentiale erkannt und Doppelentwicklungen ebenso wie Mehrfachfinanzierungen vermieden werden können.

    Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden (PDF).

    Lesen Sie dazu auch:

    Dr. Beate Grossmann, Geschäftsführerin der BVPG, zum Positionspapier „Eckpunkte der zur Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) zur Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes (PrävG)“.  

    Interview mit Dr. Rüdiger Krech, Director Health Promotion, Division of Universal Health Coverage and Healthier Populations, WHO, zum 75. Jubiläum der WHO: „Health For All – 75 years of improving public health“.

    Mehr zu Prävention und Gesundheitsförderung erfahren Sie hier.

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    Dr. Beate Grossmann | Seit 2016 Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG). Zuvor war sie dort als stellvertretende Geschäftsführerin, wissenschaftliche Referentin und Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig. Frau Dr. Grossmann ist Mitglied in nationalen Gremien, Autorin zahlreicher Veröffentlichungen und angefragt für vielfältige Beratungs-, Gutachtens-, Vortrags- und Moderationstätigkeiten.

    Positionspapier der BVPG zur Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes„Das Präventionsgesetz weiterentwickeln – mit den Eckpunkten der BVPG“

    Zur Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes (PrävG) in der 20. Legislaturperiode hat die BVPG gemeinsam mit dem Vorstand und den Mitgliedsorganisationen des Dachverbandes ein Positionspapier erarbeitet. Beate Grossmann, Geschäftsführerin der BVPG, erläutert die „Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes“.

    Viele Jahre forderte die Fachwelt ein Gesetz zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung, das folgende Erfordernisse regeln sollte: Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu gestalten, Qualitätsentwicklung, Evaluation und Forschung auszubauen und auf Dauer zu stellen, die Auswirkungen sozialer Benachteiligung auf die Gesundheit vor allem durch verhältnispräventive Maßnahmen zu mildern und die für Prävention und Gesundheitsförderung bis dahin zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel deutlich zu erhöhen.

    Den Vorgaben des Koalitionsvertrages vom 27. November 2013 entsprechend und unter Berücksichtigung der föderalen Kompetenzordnung durch das Grundgesetz trat am 17. Juli 2015 das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ – kurz Präventionsgesetz (PrävG) – nach drei gescheiterten Anläufen in den vorausgegangenen drei Legislaturperioden dann endlich in Kraft.

    Es intendiert im Wesentlichen, die für Prävention und Gesundheitsförderung zur Verfügung stehenden Finanzmittel zu erhöhen, Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten zu stärken sowie die betriebliche Gesundheitsförderung insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe zu intensivieren. Um das zu erreichen, wurden Vorgaben eingeführt, die die Kooperation der Sozialversicherungsträger untereinander, aber auch mit anderen Akteuren stärken sollen. Insbesondere die Krankenkassen werden in die Pflicht genommen: Sie müssen Mehrleistungen für Prävention und Gesundheitsförderung erbringen (§ 20 Abs. 6 SGB V) und ihre Leistungen in gemeinsamen kassenübergreifenden Koordinierungsstellen (§ 20b Abs. 3 SGB V) auf Landesebene in Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmensorganisationen in den Betrieben anbieten.

    Seither hat sich viel getan, Prävention hat an Bedeutung gewonnen, wird umfassender interpretiert und viele Akteure haben damit begonnen, gute Ansätze und Projekte niedrigschwellig zu etablieren. Die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) teilt daher im Wesentlichen die Einschätzung der Bundesregierung zum Ersten Bericht der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) über die grundsätzlich gute Entwicklung der Prävention und Gesundheitsförderung (Erster Präventionsbericht – Bundestagsdrucksache 19/26140 vom 14.01.2021); insbesondere dahingehend, dass das Präventionsgesetz bisher zielgerichtet umgesetzt wird und einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der lebensweltlichen Prävention und Gesundheitsförderung leistet.

    Für diese – nunmehr 20. – Legislaturperiode steht u. a. auch die Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes an. Dies betrifft die BVPG insofern direkt, als sie laut Gesetz (§ 20e Abs. 2 SGB V) mit der Durchführung des Präventionsforums im Auftrag der NPK betraut ist.

    Das in der Regel einmal jährlich in Form einer eintägigen Veranstaltung zusammenkommende Präventionsforum soll die fachliche Rückkoppelung der NPK mit der Fachöffentlichkeit ermöglichen, womit im Umkehrschluss die Mitwirkung der Fachöffentlichkeit an der Entwicklung der Nationalen Präventionsstrategie in Form einer fachlich-sachlichen Beratung der NPK gewährleistet werden soll.

    Die BVPG hat daher zu Beginn des Jahres 2022 in einem intensiven Abstimmungsprozess im Vorstand und mit den 132 Mitgliedsorganisationen „Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes (PrävG)“ formuliert und auf der Mitgliederversammlung am 10. Mai 2022 verabschiedet.

    Zu den folgenden drei Punkten wird Fortentwicklungsbedarf gesehen, um die Umsetzung des PrävG noch stärker auf gesundheitsförderliche Lebenswelten (Verhältnisprävention via Setting-Ansatz) auszurichten sowie die Zusammenarbeit von Präventionsakteuren und die Bündelung zahlreicher Präventionsmaßnahmen zu intensivieren:

    1. Die Finanzierung von Prävention und Gesundheitsförderung dauerhaft und umfassend absichern und verlässliche Kooperationsvereinbarungen schaffen
    2. Die Qualität von Prävention und Gesundheitsförderung weiter verbessern
    3. Die Beteiligungsmöglichkeiten der Organisationen der Zivilgesellschaft intensivieren und ausweiten

    So wird u. a. empfohlen, Präventionsleistungen innovativ, digital und barrierefrei auszubauen sowie solche Leistungen zu stärken, die an strukturellen Rahmenbedingungen ansetzen. Zudem sollte die NPK um Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft erweitert und die Beratungsfunktion des Präventionsforums aufgewertet und verbindlicher gestaltet werden.

    Durch das BVPG-Eckpunktepapier werden also insbesondere die zwar kompetenzrechtlich erklärbare, aber nicht befriedigende einseitige Verteilung der finanziellen Lasten auf die Schultern der gesetzlichen Krankenversicherung, die nur ansatzweise gelungene Gestaltung eines ressortübergreifenden Ansatzes und eine im Prinzip eher schwache Konstruktion von verbindlicher Zusammenarbeit der verschiedenen Beteiligten adressiert.

    Festzuhalten bleibt damit grundsätzlich, dass für die Umsetzung eines nachhaltigen gesamtgesellschaftlichen Ansatzes ein anderes Präventionsgesetz notwendig wäre, das das Zusammenwirken aller relevanten Akteure – auch der Landes- und kommunalen Ebene – sowie deren finanzielle (Mit-)Verantwortung regelt. Voraussetzung für ein solches Gesetz wäre die Zustimmung im Bundesrat – oder aber die gesetzgeberische Kompetenz des Bundes müsste weitergehend sein als bisher.

    Es gilt also, den weiteren Verlauf der Umsetzung des Präventionsgesetzes kritisch-konstruktiv zu begleiten. Dieser anspruchsvollen Aufgabe stellt sich die BVPG gerne.


    Lesen Sie dazu auch:

    Prävention und Gesundheitsförderung – Schwerpunkt Gesundheitskompetenz: Interview mit Prof. Dr. Jürgen Pelikan, Leiter der internationalen Gesundheitskompetenz-Studie HLS19.

    Informationen zu den Aufgaben und Zielen der BVPG finden Sie hier.

    Mehr zu Prävention und Gesundheitsförderung erfahren Sie hier.

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    Dr. Beate Grossmann | Seit 2016 Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG). Zuvor war sie dort als stellvertretende Geschäftsführerin, wissenschaftliche Referentin und Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig. Frau Dr. Grossmann ist Mitglied in nationalen Gremien, Autorin zahlreicher Veröffentlichungen und angefragt für vielfältige Beratungs-, Gutachtens-, Vortrags- und Moderationstätigkeiten.