Interview zum Weltgesundheitstag 2020„Wir vergeuden vielfach das Potenzial der Pflegefachpersonen“

Im Mai 2019 beschloss die World Health Assembly, das Jahr 2020 als weltweites Jahr der Pflegekräfte und Hebammen auszurufen, und auch den Weltgesundheitstag am 7. April, diesen beiden Gesundheitsberufen zu widmen. Interview zum Weltgesundheitstag 2020 mit Dr. h.c. Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK), und Präsident des Deutschen Pflegerates e.V. (DPR).

Welches sind Ihre drei wichtigsten Botschaften für Deutschland am diesjährigen Weltgesundheitstag?

Das Motto des diesjährigen Weltgesundheitstages ist „Unterstützt Pflegefachpersonen und Hebammen“. Damit soll der Beitrag dieser beiden Berufsgruppen zur Gesundheit und Lebensqualität unterstrichen werden. Gerade aktuell werden insbesondere die Pflegeberufe zu den „systemkritischen“ Berufen gezählt. Ich würde mir wünschen, dass das nicht nur bei einer Pandemie so eingeschätzt wird.

Für Deutschland bedeutet das Motto des Weltgesundheitstages 2020 Folgendes:

Unterstützt die Pflegefachpersonen und die Hebammen, indem ihr

  1. ihre Kompetenzen sich uneingeschränkt entfalten lasst
  2. ihnen gute Arbeitsbedingungen gebt, sie entsprechend auch materiell honoriert und
  3. sie gut ausgebildet – und zwar an Hochschulen.

Wo sind wir in Deutschland auf einem guten Weg? 

Das Bild hierzu ist gemischt. Bei den Hebammen ist es aus meiner Sicht in einigen Bereichen besser als in der Pflege. Für Hebammen wird – in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie der EU – die Ausbildung komplett an Hochschulen verlagert. Die Gesetzgebung dazu ist gut gelungen – und es gab auch nicht genügend Opposition, um diese Entwicklung aufzuhalten. Ganz anders bei den Pflegefachpersonen. Dazu herrscht in vielen Köpfen ein noch völlig undifferenziertes Bild vor von Pflege als freundliche Unterstützung vor allem bei den Alltagsaktivitäten wie Körperpflege oder eine Tätigkeit auf der Basis ärztlicher Anweisungen. Warum dazu ein Studium erforderlich sein soll, erschließt sich vielen Entscheidungsträgern nicht. Und dazu kommt noch die riesige Zahl von Menschen, die in einem Pflegeberuf arbeiten. Jegliche Veränderung multipliziert sich vielfach und sorgt dann für Kosten, die man nicht zu tragen bereit ist.

Dass es in der Pflege durchaus unterschiedliche Qualifikationsniveaus gibt und noch mehr geben muss, wird verkannt. So wird „pflegen kann doch jeder“ zum politisch nicht korrekten, aber doch verbreiteten Meinungsbild. Es reflektiert auch die stereotype Geringschätzung gegenüber einem klassischen Frauenberuf.

Wir vergeuden vielfach das Potenzial der Pflegefachpersonen in Deutschland. Pflegefachpersonen können viel mehr als unser System ihnen zutraut und erlaubt. Bürokratische und regulatorische Hürden schränken den Nutzen pflegerischer Fachkompetenzen für Patientinnen und Patienten, Pflegebedürftige, aber auch gesunde Menschen ein.

Zudem werden Pflegende werden nicht wertgeschätzt, wenn es um ihre Arbeitsbedingungen geht. Das beginnt bei der Organisation pflegerischer Arbeit: Zum Beispiel sind Dienstpläne oft nicht zuverlässig, und endet bei der unterdurchschnittlichen Vergütung, die in keiner Weise den Anforderungen entspricht.


Was können wir in Deutschland von anderen Ländern in puncto Anerkennung und Wertschätzung dieser beiden Gesundheitsberufe lernen?

Andere Länder – wie zum Beispiel unsere Nachbarn im Norden oder die Niederlande – sind viel besser darin, Pflegefachpersonen in der Gesundheitsversorgung einzusetzen. Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ ist dort selbstverständlich. Damit ist gemeint, dass die pflegerische Perspektive gleichwertig neben der medizinischen, psychologischen oder sozialarbeiterischen Perspektive steht und berücksichtigt wird. Pflegefachpersonen können dort viel autonomer in ihrem Kompetenzbereich arbeiten und teilen sich Kompetenzen und Zuständigkeiten mit anderen situativ. Dort erfolgt die Qualifizierung seit vielen Jahren über ein Studium, was die Zusammenarbeit der Gesundheitsprofessionen deutlich verbessert.

Zudem werden den Pflegefachpersonen Arbeitsbedingungen geboten, die ihnen Raum für den Einsatz ihrer Kompetenzen geben – was zugleich die Berufszufriedenheit fördert. Auch das Ansehen ist anders als bei uns. Bei uns gelten Pflegefachpersonen als besonders vertrauenswürdig. Da belegen wir seit vielen Jahren einen Spitzenplatz unter den Top 3. Aber in anderen Ländern werden Pflegefachpersonen auch als hochspezialisierte Expertinnen und Experten gesehen.


Welche Bedeutung haben „Prävention und Gesundheitsförderung“ bei diesen beiden Gesundheitsberufen?

Gerade bei diesen beiden Berufsgruppen liegt ein großes Potenzial für Prävention und Gesundheitsförderung. Denn sie kommen dem Alltagsleben der betreuten Menschen sehr nahe und erhalten dadurch Einblicke in das tägliche Verhalten und können dabei Risiken, aber auch Potenziale für gesundheitsförderndes Verhalten identifizieren und entsprechende Angebote machen.  

Aber auch die Hebammen und die Pflegefachpersonen selbst sind wichtige Adressaten für Gesundheitsförderung und Prävention. Denn gerade in der Pflege gibt es ein überdurchschnittlich hohes Auftreten von berufsbedingten Gesundheitsstörungen und Erkrankungen. Das Bewusstsein für eigenes gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern, muss schon in der Ausbildung beginnen und sich am Arbeitsplatz fortsetzen.


Die Fragen stellte Ulrike Meyer-Funke, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.

Auf dem 9. gemeinsamen Präventionskongress des Bundesministeriums für Gesundheit und der BVPG „Prävention und Gesundheitsförderung in der Pflege“ hat Dr. h.c. Franz Wagner zum Thema „Prävention und Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen aus der Sicht der Pflegeberufe“ referiert.

Lesen Sie dazu auch:

Prävention und Gesundheitsförderung in der Pflege – Interview mit Prof. Dr. Corinna Petersen-Ewert, Professorin für Gesundheits- und Sozialwissenschaften an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.

Betriebliche Gesundheitsförderung in der Pflege – Interview mit Prof. Dr. Gudrun Faller, Professorin für Kommunikation und Intervention im Kontext von Gesundheit und Arbeit und Prof. Dr. Tanja Segmüller, Professorin für Alterswissenschaft; beide Hochschule für Gesundheit – hsg Bochum.

Mehr zu Prävention und Gesundheitsförderung in der Pflege erfahren Sie hier.

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Dr. h.c. Franz Wagner | Bundesgeschäftsführer des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Präsident des Deutschen Pflegerates e.V. (DPR); langjährige Erfahrung in nationalen und internationalen Gremien zu Gesundheit und Pflege Arbeitsschwerpunkte: Pflegepolitik, Pflegebildung, Internationale Aspekte von Pflege und Gesundheit; Pflegefachmann.  

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR).

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Zusammenschluss aus 15 Verbänden heute die Interessen von insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege.

Interview: Prävention und Gesundheitsförderung – Schwerpunkt Bewegung und Bewegungsförderung„Bewegungsförderung ist in Deutschland dringend notwendig“

Welche Evidenz und welche Rahmenbedingungen bestehen zur Implementierung von Bewegung und Bewegungsförderung und wie sieht die Um­setzung von Bewegungsförderung in der Praxis aus? Mehr dazu von Angelika Baldus, hauptamtlicher Vorstand des DVGS, und Dr. Mischa Kläber, Ressortleiter für Präventionspolitik und Gesundheitsmanagement beim DOSB.

Die BVPG-Statuskonferenz „Bewegung und Bewegungsförderung“, hat Anfang März 2020 in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) und dem Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB) stattgefunden. Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Errungenschaften der letzten Jahre für die Bewegungsförderung? Welchen Beitrag leistet der DVGS bzw. DOSB?

Angelika Baldus: Für mich sind es vor allem zwei Dinge, die ich hier hervorheben möchte: zum Einen die auf Basis der hervorragenden Evidenz für körperliche Aktivität, Bewegung und Bewegungsförderung entwickelten Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung. Und zum Zweiten die strukturierte Identifikation der Akteurinnen und Akteure, Berufsgruppen und Multiplikatoren, die für die Bewegung und Bewegungsförderung in Deutschland relevant sind. Der DVGS leistet an dieser Stelle in Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft (dvs) und seinen 30 kooperierenden Hochschulen eine wesentliche Arbeit zur Wissenschaftsbegründung und hat mit der SAMBA-Analyse in Kooperation mit den Universitäten Karlsruhe und Heidelberg eine Basis zum Wissenstransfer in die Anwenderorientierung gelegt. 

SAMBA steht für eine „systematische Erfassung relevanter Akteurinnen und Akteure, Berufsgruppen sowie künftiger Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Bewegungsförderung zur Analyse und Entwicklung eines interdisziplinären Netzwerks zur nachhaltigen Bewegungsförderung“. Mit SAMBA wurden die bereits vorhandenen Strukturen analysiert und ein interdisziplinäres Netzwerks zur nachhaltigen Bewegungsförderung aufgebaut. Wir als DVGS erstellen Konzepte für biopsychosozial ausgerichtete Bewegungsangebote, die epidemiologisch fundiert und evidenzbasiert sind. Die darauf aufbauenden Maßnahmen werden dann in Kooperation mit den sport-und bewegungswissenschaftlichen Instituten und den rund 3.000 natürlichen und juristischen DVGS Mitgliedern bundesweit flächendeckend umgesetzt und evaluiert.

Mischa Kläber: Die Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung sind in der Tat eine Errungenschaft für die Bewegungsförderung in Deutschland. Sie verweisen u.a. auf das große Potenzial des Sports und bezeichnen die Sportvereine unter den Zielgruppen „Kinder & Jugendliche“, „Erwachsene“ und „Ältere Menschen“ als wichtige Kooperationspartner. Auch die genannte SAMBA-Studie belegt die Schlüsselrolle der Sportverbände. Neben den Bewegungsempfehlungen und den Erkenntnissen aus der SAMBA-Studie und der u.a. damit einhergehenden Evidenzgrundlage hat nicht zuletzt auch das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz viel Dynamik in die Handlungsfelder der Gesundheitsförderung und Prävention gebracht. Davon profitieren natürlich auch die Bewegungsförderung und der gemeinnützige Sport: Sportvereine und der DOSB werden im Präventionsgesetz genannt. Im Begründungsteil wird auf unser Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT und das Rezept für Bewegung von DOSB und Bundesärztekammer verwiesen.

Die Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) geben eine gute Orientierung für Umsetzungsmaßnahmen: Sportvereine werden als wichtige Partner herausgestellt. Länder und Kommunen haben die Vereine beim Ausbau von Bewegungsangeboten zu unterstützen. Auch die Sport- und Gesundheitsministerkonferenz (SMK/GMK) haben sich mit Bewegungsförderung auseinandergesetzt; hier sei auf die SMK/GMK-Beschlussfassung „Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivitäten“ verwiesen. Der gemeinnützige Sport ist integraler Bestandteil – und SPORT PRO GESUNDHEIT wird explizit als zu unterstützendes Instrument benannt. Alle entsprechenden Prozesse wurden vom DOSB fachlich begleitet und unterstützt.

Welcher Erfolg konnte denn insbesondere für vulnerable Zielgruppen erreicht werden?

Mischa Kläber: Man merkt, dass auch die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Notwendigkeit einer intensiveren Befassung mit vulnerablen Zielgruppen verinnerlicht haben. Das zeigt sich auch an den Schwerpunktsetzungen des GKV-Bündnisses Gesundheit.

Angelika Baldus: Vulnerable Gruppen sind als wichtige Zielgruppe erkannt worden und sind u.a. durch das 2015 verabschiedete Präventionsgesetz und den in dessen Rahmen von den Kostenträgern verabschiedeten Bundesrahmenempfehlung endlich in den Fokus gerückt worden.

Aber lassen Sie mich an der Stelle hinzufügen: Bewegung hat trotz der eindeutigeren Evidenzgrundlage gegenüber der Ernährung einen geringeren politischen Stellenwert.


Woran liegt das?

Angelika Baldus: Dies liegt meines Erachtens daran, dass der „Sport“ im Bundesinnenministerium zwar eine eindeutige ministerielle Zuordnung hat, die Volkskrankheit „körperliche Inaktivität“ bzw. die „Bewegung und Bewegungsförderung“ aber in keinem Ministerium verankert ist. Für den Bereich Ernährung gibt es das Bundeszentrum für Ernährung, das zur Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gehört und die Arbeit des Bundesministeriums für Ernährung unterstützt. Eine vergleichbare Institution gibt es für die Bewegung bisher nicht. Erfreulicherweise hat sich die Arbeitsgruppe „Bewegungsförderung im Alltag“ im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verorten können, was unter anderem auch zu den beiden eben genannten Errungenschaften führte. Aber die politische Unterstützung für die Bewegung fehlt in dem Maße, wie sie für die Ernährung gewährleistet ist.


Mischa Kläber: Ich kann Frau Baldus nur zustimmen: Bewegungsförderung hat keine ministeriale Heimat wie etwa Ernährung. Es gibt für Bewegung und gesundheitsorientierten Sport keine/n unmittelbar zuständige/n Minister/in. Auch bei IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung – lässt sich ein Schiefstand zuungunsten des Bewegungsthemas feststellen. Lediglich das BMG und hier die IN FORM-AG „Bewegungsförderung im Alltag“, unter der langjährigen Leitung von Frau Dr. Ute Winkler, setzt sich seit Jahren für das Bewegungsthema auf der Bundesebene ein. Daher gilt Frau Winkler auch unser besonderer Dank!


Und wo sehen Sie Entwicklungsbedarf?

Mischa Kläber: Ein nationales Gesundheitsziel „Bewegungsmangel reduzieren“ würde aus Sicht des DOSB einen ersten richtigen und wichtigen Schritt darstellen, um bezüglich der dringend notwendigen Bewegungsförderung in Deutschland zu mehr Verbindlichkeit zu kommen.

Angelika Baldus: Dem kann ich zustimmen: Es gibt genügend Evidenz, um Bewegung und Bewegungsförderung als ein eigenes Gesundheitsziel zu begründen. Eine weitere Forderung ist sicherlich ein beim BMG angesiedeltes „Bundeszentrum für Bewegung und Bewegungsförderung“. Ein solches Zentrum müsste, um erfolgreich arbeiten zu können, paritätisch aus Wissenschaft und Anwenderorientierung besetzt sein sowie mit Akteurinnen und Akteure, die in der SAMBA-Analyse identifiziert und benannt wurden. 


Wie bewerten Sie denn die Entwicklung der E-Health-Angebote zur Bewegungsförderung?

Angelika Baldus: Digitale Medien und telemedizinische Verfahren können „echte“ Bewegungsangebote im biopsychosozialen Kontext ergänzen – aber nicht ersetzen. So können im Sinne der „Bewegungsbezogenen Gesundheitskompetenz“ Bewegungs-, Steuerungs- und Selbstregulationskompetenzen hervorragend durch digitale Medien begleitet werden wie zum Beispiel Messenger, Apps, Snack Contents, Sprechstunden, Onlineprogramme. Sie alle sollten aber durch Expertinnen und Experten oder ausgebildete Fachkräfte begleitet werden, um die Qualität der Anwendung zu sichern.

Mischa Kläber: Das kann eine gute Ergänzung sein, geht aber – wie alles im Leben – sicherlich auch mit Beschränkungen und Risiken einher. Der DOSB hat daher dazu eine Unterarbeitsgruppe „Online“ eingesetzt, die sich dezidiert mit dieser Thematik beschäftigt.


Welchen positiven Effekt erhoffen Sie sich aus dem 2019 eingerichteten Förderschwerpunkt des BMG „Bewegung und Bewegungsförderung“?

Angelika Baldus: Wir erhoffen uns eine evidenzbasierte und evaluierte Modulsammlung zur biopsychosozial orientierten „bewegungsbezogenen Gesundheitskompetenz“. Diese Modulsammlung soll dann als Basis dienen für die Konzeption, Realisation und Evaluation von bewegungsbezogenen Versorgungsketten unter Einbezug von Lebensphasen und Lebenswelten. Es wäre schön, wenn die Einzelprojekte miteinander vernetzt würden als Versorgungsketten für die Prävention und Gesundheitsförderung und daraus nicht wieder eine „Projektitis“ entstünde. Der DVGS ist im Beirat des BMG-Förderschwerpunktes und wird sich dafür einsetzen, die Ergebnisse der Einzelprojekte in einen Gesamtbaukasten zu überführen.

Mischa Kläber: Auch der DOSB ist in den Projektbeirat des BMG berufen worden. Für uns ist angesichts des Ausschreibungsschwerpunkts „Implementierungsforschung“ ausschlaggebend, was nun von der klaren empirischen Evidenz auch wirklich für die Praxis nutzbar gemacht wird. Es muss also um den Praxistransfer gehen. Wir haben eine Studie nach der anderen und zugleich einen drastisch zunehmenden Umsetzungsstau; es müssen nun endlich die vorhandenen PS aus den unterschiedlichsten Bereichen koordiniert und im Hinblick auf möglichst viele Synergien auf die Straße gebracht werden. Alle schönen Studien dieser Welt bringen nichts, wenn die produzierten Erkenntnisse nicht in der Praxis umsetzbar sind. Hier zu nennen sind u.a. die Stichworte „Nachhaltigkeit“ und „Verstetigung“.

Warum haben sich zwei Mitgliederorganisationen der BVPG gemeinsam für eine Statuskonferenz BVPG engagiert?

Angelika Baldus: DVGS und DOSB bilden die in SAMBA identifizierten wichtigen Schlüsselakteurinnen und -akteure für Bewegung und Bewegungsförderung. Beide Kooperationspartner möchten ein Signal für Interaktion und Vernetzung setzen – trotz Wettbewerb. Die Kooperation von Wissenschaft und Anwenderorientierung ist bei beiden Partnern besonders sinnvoll. Wir wollten zeigen, wie aktiv und engagiert Mitglieder der BVPG Themen in der BVPG voranbringen können. Besonders schön wäre, wenn mit solchen Aktivitäten auch politische Botschaften verknüpft werden könnten. Das würde vielleicht auch andere Mitglieder der BVPG ermutigen, aktiver zu werden. 

Mischa Kläber: Das hat Frau Baldus so schön formuliert, dass es von meiner Seite aus nichts hinzuzufügen gibt. Lediglich noch eines: vielen herzlichen Dank an den DVGS und die BVPG für die sehr gute Zusammenarbeit!


Die Fragen stellten Inke Ruhe und Ulrike Meyer-Funke, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.

Weitere Informationen zur BVPG-Statuskonferenz „Bewegung und Bewegungsförderung“ erhalten Sie hier.

Lesen Sie dazu auch:

Prävention und Gesundheitsförderung – Schwerpunkt Gesundheitliche Chancengleichheit. Interview mit Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, Vorständin Sozial- und Fachpolitik Deutscher Caritasverband, Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland und Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband.

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Angelika Baldus  | Seit 2018 Hauptamtlicher Vorstand des Deutschen Verbands für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS), seit 1990 Geschäftsführerin des DVGS; Studium Lehramt mit 1. und 2.  Staatsexamen für Sport und Geschichte Sek. I und II; Qualitätsauditorin TÜV.

Der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS); für die Förderung der öffentlichen Gesundheit durch Bewegung. Als Fachverband qualifiziert er Bewegungsfachkräfte und vertritt deren Interessen in Öffentlichkeit und Politik. Er fördert die Wissenschaft und sorgt für die Umsetzung der Ergebnisse in der Praxis, indem er qualitätsgesicherte Bewegungsprogramme konzipiert und diese den Akteuren im Gesundheitssystem zur Verfügung stellt.

Dr. Mischa Kläber | Seit 2012 Ressortleiter für Präventionspolitik und Gesundheitsmanagement beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Zudem ist er Lehrbeauftragter für Sportsoziologie am Institut für Sportwissenschaft der TU Darmstadt und für das Themenfeld Bewegung und Gesundheit an der FAU Erlangen-Nürnberg. Zuvor war er von 2009 bis 2012 Wissenschaftlicher Assistent (Habilitand) an der TU Darmstadt und von 2006 bis 2009 Promotions­stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes. 2009 erfolgte die Promotion in der Sportwissenschaft.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein eingetragener Verein (e.V.) und die größte Personenvereinigung Deutschlands. Mit seinen 100 Mitgliedsorganisationen, in denen über 27 Millionen Mitglieder in mehr als 90.000 Sportvereinen organisiert sind, ist der DOSB der größte Bewegungsanbieter in Deutschland und versteht sich zugleich als „Anwalt für Bewegung“. Daher bringt sich der DOSB seit Jahrzehnten in entsprechenden Netzwerken und Bundesgremien ein.

Prävention und Gesundheitsförderung - Schwerpunkt mHealth„Ethik von mHealth ist mehr als die Diskussion von Daten und Datenschutz“

Regelmäßig werden ethische Bedenken hinsichtlich mHealth geäußert – insbesondere mit Blick auf den Datenschutz, die Intransparenz und den möglichen Bias der Algorithmen. Ein Gespräch über Ethik und mHealth mit Dr. Verina Wild, stellv. Direktorin am Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Auf der 18. BVPG-Statuskonferenz „Digitalisierung und Gesundheitsförderung: Schwerpunkt mHealth“ haben Sie zum Thema „mHealth: Refexion des digitalen Wandels“ referiert. Für mHealth-Angebote gibt es derzeit kein einheitliches Gesetz. Wo liegt das Problem?

Zunächst einmal möchte ich auf die neue Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) hinweisen, die derzeit als Referentenentwurf vom Bundesministerium für Gesundheit vorliegt. Hier werden die Technologien reguliert, deren Kosten in Zukunft durch das ebenfalls neue Digitale Versorgung-Gesetz (DGV) rückerstattet werden können. Es tut sich also einiges im gesetzlichen Bereich. 

Aber Sie haben Recht, es ist nicht so einfach. Zu Beginn unseres BMBF-geförderten Forschungsprojektes „META“ (mHealth: Ethische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte im technologischen Zeitalter) baten wir eine angehende Juristin, für uns die Gesetzeslage zu mHealth zusammenzustellen. Das war sehr anspruchsvoll, da mHealth-Angebote viele verschiedene juristische Bereiche betreffen. Das erstreckt sich von Haftungs- und Patentfragen über IT-Recht bis hin zu Regelung von Prävention, Medizin, Medizinprodukten und biomedizinischer Forschung. Wenn man an Datenmissbrauch und an bestimmte Formen von Hacking denkt, wird auch das Strafrecht relevant. Es sind also verschiedene Rechtsgebiete betroffen, das erschwert die Regulierung von mHealth-Angeboten. 

Bei dem Nachdenken über Gesetze ergeben sich außerdem definitorische Schwierigkeiten: Wie grenzt man zum Beispiel Wellness- und Lifestyle- von Medizinprodukten ab? Eine der zentralen Fragen dahinter ist: Was ist denn Gesundheit, was ist Krankheit? Eigentlich bräuchten wir die Klärung dieser Fragen, um bestimmen zu können, welches mHealth Angebot für welches Ziel steht und wie es jeweils reguliert werden sollte. Aber wir haben in unserer Forschung festgestellt, dass die verschiedenen Anwendungsbereiche (z.B. Wellness, Prävention, Gesundheitsförderung, Krankheitsmanagement) sowohl praktisch als auch theoretisch schwierig voneinander abgrenzbar sind.

Ein zusätzliches Problem ist der geographische Fokus: Ist es überhaupt möglich, etwas national zu regulieren, was nicht auf Deutschland begrenzbar ist? Schließlich sind ja die mHealth-Angebote, die Entwickler, die Anbieterplattformen, die weiterführenden Interessengruppen aus dem Bereich Social Media oder Marketing häufig international aufgestellt. Nutzende laden sich Apps aus aller Welt herunter und vernetzen sich auf Social Media völlig selbstverständlich unabhängig geographischer Grenzen. 

Weitere Herausforderungen liegen unter anderem in der Schnelligkeit und Dynamik der Entwicklungszyklen und in der Adaptierbarkeit, die mHealth ja gerade so attraktiv machen. Wollen wir beispielsweise Qualitätsstandards festlegen – was wir ja derzeit vielerorts versuchen zu tun – müssen wir diese Dynamik mitberücksichtigen. Es ist aber noch nicht klar, wie. Wie gehen wir mit Apps um, die anhand bestimmter Qualitätsstandards zertifiziert wurden, an denen aber regelmäßig Softwareupdates vorgenommen werden?


Gesundheitsethiker sehen neben dem Datenschutz auch den Umgang mit den Unmengen an erhobenen Daten kritisch. Welche Probleme gibt es aus Ihrer Sicht in diesem Bereich?

Es wäre gut, wenn die „Unmengen an Daten“ einen Sinn und Nutzen für die Allgemeinheit haben könnten, wenn ihre Auswertung zum Beispiel zu epidemiologischem Erkenntnisgewinn führen würde oder zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung oder auch zur besseren Erhebung und Evaluation von Nebenwirkungen von Medikamenten, usw. Allerdings ist es nicht klar, wie der Zugang zu diesen Daten und ihre sinnvolle vernetzte Analyse organisiert werden könnte. Die Daten sind kompartimentalisiert, das heißt, Teile der „Unmengen an Daten“ gehören einem, Teile einem anderen. Sie sind nicht frei verfügbar. Wenn wir uns vorstellen, dass die Daten in einem open access-Verfahren z.B. für Forschende und Gesundheitsorganisationen zugänglich sein sollen, dann müssten die einzelnen Anbieter, die sie sammeln, sie auch bereitstellen. Die Daten sind aber ihr höchstes Gut. Jemand, der mit Daten Profit macht, ist vielleicht nicht so einfach bereit, sie zur Verfügung zu stellen. 

Als eine weitere Möglichkeit zur Nutzung von Daten wird die Datenspende diskutiert. Hier soll also jemand, dessen Daten erhoben werden, sie für einen allgemein sinnvollen Zweck (wie epidemiologische Forschung) zur Verfügung stellen. Auch hier ist es nicht klar, ob und wie eine solche Spende ethisch einzuschätzen ist – vorausgesetzt, es besteht Interesse daran, sie umzusetzen und sie ist technisch und juristisch möglich. Kann man die Menge und Art der erhobenen Daten einschätzen, wenn man kein Experte für Datenanalyse ist? Eigentlich müsste man als Datenspender ja verstehen, welche Daten wie erhoben werden und was mit ihnen gemacht wird. Das ist einerseits so komplex, dass wir hier wahrscheinlich noch viel mehr Aufklärung und Bildung brauchen. Andererseits ist heute teilweise noch gar nicht bekannt, was in Zukunft mit Daten und Vernetzung von Datensätzen überhaupt möglich sein wird und ob Anonymität langfristig gewährleistet sein kann – viele meinen wahrscheinlich eher nicht. Es müsste also sehr genau definiert sein, an wen die Daten zu welchem Zweck gespendet werden und wie der Schutz der spendenden Person auch langfristig gewährleistet ist.


In der für Deutschland repräsentativen Stichprobe wiesen 54,3 % der Befragten eine eingeschränkte Gesundheitskompetenz auf. Was bedeutet dies für die Nutzung von mHealth-Anwendungen? Oder anders gefragt: Wie beeinflusst mHealth das Verhältnis von Eigenverantwortung für Gesundheit und Gerechtigkeit?

Im öffentlichen Diskurs über mHealth (zum Beispiel im Bereich von Politik, Medien, Beschreibung und Marketing von mHealth) sehe ich eine sehr positive Auslegung der Begriffe Empowerment, Partizipation, Eigenverantwortung für Gesundheit. Es ist auch aus ethischer Sicht auf den ersten Blick gut, wenn gesunde oder kranke Nutzende beteiligt sind an ihrem Gesunderhaltungs- oder Genesungsprozess oder in ihrem Krankheitsmanagement, wenn sie sich damit identifizieren, wenn sie motiviert sind, wenn sie verstehen, was passiert und sich selbst gestärkt und gehört fühlen. All dies steckt in den Begriffen Empowerment, Partizipation und Eigenverantwortung für Gesundheit. 

Diese Begriffe dürfen aber nicht nur als positiver Effekt von mHealth schlagwortartig behauptet werden, sondern es muss auch belegbar so stattfinden, um wirklich als „gut“ bewertet zu werden. Hier ist u.a. die von Ihnen angesprochene Gesundheitskompetenz ganz zentral. Nur jemand, der weiß, worum es geht, kann auch wirklich eigenverantwortlich und „empowered“ entscheiden und handeln. Manche Nutzende verstehen aber nicht, was mit den Daten passiert oder wie Algorithmen geschrieben werden und funktionieren. Sie fühlen sich vielleicht durch die Technologien überfordert, unter Druck, überwacht oder kontrolliert. Das wäre dann gar kein Empowerment, im Gegenteil. Wie und ob Empowerment und Partizipation sich tatsächlich einstellt und auch als positiv empfunden wird, muss die Forschung erst noch besser herausfinden. 

Aber auch gesamtgesellschaftlich müssen wir uns fragen, was sinnvoll ist und wo womöglich Grenzen der Eigenverantwortung liegen. Die Frage, ob mHealth „gerecht“ ist, hört häufig beim Zugang schon auf: Wer hat Zugang zu den Technologien und können alle sie gleichermaßen gut nutzen?


Und was macht das Bestreben nach verbesserten „getrackten“ Gesundheitsdaten mit dem eigenen Verständnis von Gesundheit und der Beziehung zum eigenen Körper?

MHealth bietet wirklich interessante und attraktive Möglichkeiten, ein besseres Verständnis für den eigenen Körper, die Körpervorgänge und Gesundheit und Krankheit zu bekommen. Wir lesen und hören von positiven Erfahrungen, weil Nutzende besser schlafen, regelmäßiger Sport treiben, ihr Blutzuckerprofil besser unter Kontrolle haben, aufgehört haben zu rauchen oder anderes, weil sie Hilfe durch eine gute App oder einen digitalen Sensor oder ähnliches haben. Das ist aus ethischer Sicht sinnvoll und gut, denn es kann zu besserer Gesundheit und Lebensqualität führen. 

Aber auch hier gibt es eine Kehrseite. Wir wissen, dass das konstante Tracking, das Wissen um Körpervorgänge und die Möglichkeit, sich mit anderen zu vergleichen, auch belastend sein kann. Es kann zu Gefühlen der ständigen Überwachung und Kontrolle und zu Schuldgefühlen kommen. Lustbetonte Aktivitäten zum Beispiel im Bereich von Ernährung oder Sexualität fühlen sich für manche auf einmal belastet und beschwert an. Es kann zu Suchtverhalten kommen, wenn die Anforderungen z.B. von einer Fitness-App zu ernst genommen werden und die graphische Darstellbarkeit der eigenen Leistung zu immer weiteren Leistungssteigerungen animiert. Es gibt auch Berichte, dass Personen sich erst dann schwach oder krank fühlen, wenn die App ihnen „schlechte“ Werte mitteilt. Was passiert da also mit unserem Körpergefühl? Manche Jugendliche, die ihre getrackten Werte untereinander teilen, berichten auch von einer zunehmenden Minderung des Selbstwertgefühls, je mehr sie digitale Angebote nutzen.

Ich denke, wir sollten hier ganz genau hinschauen, um gerade bei Kindern und Jugendlichen oder anderen solcher „vulnerablen Gruppen“ Probleme zu erkennen und sie bestmöglich im Umgang mit den Technologien zu unterstützen. Es gibt dazu bereits kritische philosophische, soziologische und sozialempirische Forschung, die einiges aufdeckt, was zum Nachdenken anregt. Hier ist aber noch viel mehr Forschung nötig. Ich fände es außerdem gut, wenn es dazu mehr Diskussion in der Bevölkerung gäbe. Denn es wird immer wieder deutlich: Ethik von mHealth ist mehr als die Diskussion von Daten und Datenschutz. In meiner Forschungsgruppe arbeiten wir deshalb gerade an einer Webseite, die bald online geht (about-mHealth.net), auf der wir viele dieser Aspekte auf hoffentlich ansprechende Weise für einen intensiven Austausch zur Verfügung stellen möchten.


Die Fragen stellte Inke Ruhe, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.

Lesen Sie dazu auch:

Prävention und Gesundheitsförderung – Schwerpunkt mHealth. Interview mit Dr. Florian Fischer, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Ravensburg-Weingarten.

>Mehr zur 18. BVPG-Statuskonferenz „Digitalisierung und Gesundheitsförderung: Schwerpunkt mHealth“ erfahren Sie hier.

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PD Dr. med. Verina Wild | Forschung und Lehre im Bereich Medizinethik, Bioethik, Public Health Ethik, Global Health Ethics. Seit 2020 Professorin für Ethik der Medizin, Universität Augsburg; zuvor stellvertretende Direktorin am Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München; Leitung der BMBF-geförderten Forschungsgruppe „META“ zu ethischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Aspekten mobiler Gesundheitstechnologien (www.meta.med.uni-muenchen.de); Mitglied des Ausschuss „Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer.

Prävention und Gesundheitsförderung - Schwerpunkt mHealth„mHealth-Anwendungen müssen zielgruppenspezifisch und evidenzbasiert sein“

Immer mehr digitale Anwendungen zur Prävention von Erkrankungen und zur Gesundheitsförderung stehen Nutzerinnen und Nutzern von Smartphones und anderen mobilen Geräten zur Verfügung. Welche Chancen und Risiken bietet mHealth für die Prävention und Gesundheitsförderung? Dr. Florian Fischer, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Ravensburg-Weingarten im Interview.

Herr Dr. Fischer, Sie waren Referent bei der 18. BVPG-Statuskonferenz „Digitalisierung und Gesundheitsförderung: Schwerpunkt mHealth“, eine Definitionsfrage zu Beginn: Was versteht man unter mHealth?

Der Begriff mHealth steht für „mobile Health“ – es geht also um den Einsatz mobiler Informations- und Kommunikationstechnologien in der Prävention und Gesundheitsförderung sowie in der Gesundheitsversorgung. Insofern kann man mHealth auch in dem breiteren Kontext von eHealth verorten. eHealth wiederum stellt einen sehr breiten Anwendungsbereich von digitalen Technologien innerhalb des Gesundheitswesens bzw. zu gesundheitsbezogenen Themen dar. Die Abgrenzung liegt somit darin, dass sich mHealth vor allem durch den Einsatz mobiler Endgeräte auszeichnet, wobei aber mit Blick auf den technischen Fortschritt mittlerweile fast alle Endgeräte so klein sind, dass sie auch als mobil bezeichnet werden können.

Einige mHealth-Angebote nutzen wir heute schon völlig automatisch, da sie teilweise ein Begleiter in unserem Alltagsleben geworden sind. Beispiele dafür lassen sich in Apps finden, die unseren Gesundheitszustand, zum Beispiel in Form unseres Bewegungsverhaltens oder auch unsere Herzfrequenz in Ergänzung mit anderen Devices, messen und kontinuierlich dokumentieren. Ergänzt werden solche Angebote durch die Möglichkeit der Einbindung interpersonaler Kommunikation und interaktiver Elemente. mHealth ermöglicht somit eine maßgeschneiderte und hochfrequente Zielgruppenansprache. Ein weiterer zentraler Vorteil ist, dass sich mHealth vielfach direkt in die Lebenswelt integrieren lässt und für Nutzerinnen und Nutzer einfach zugänglich ist. Dies zeigt sich in der hohen Durchdringungsrate mobiler Medien.


Und wer nutzt mHealth-Angebote? Gibt es genderspezifische Unterschiede?

Aufgrund der Heterogenität und auch Komplexität von mHealth-Angeboten lässt sich diese Frage leider noch nicht so einfach beantworten – zumindest nicht pauschal. Wenn man zum Beispiel auf gesundheitsbezogene Apps schaut, weisen Befragungsergebnisse darauf hin, dass Männer und Frauen nahezu gleich häufig solche Apps nutzen. Es gibt aber deutliche Unterschiede hinsichtlich der Themenfelder: So werden Ernährungs-Apps deutlich häufiger von Frauen als von Männern genutzt. Demgegenüber haben Männer eine höhere Affinität für Angebote, die therapieunterstützend sind bzw. eher in dem Bereich der medizinischen Apps verortet werden können. Dies ist sowieso eine wichtige Unterscheidung, denn neben den ganzen Lifestyle-Angeboten, zu denen eben auch Gesundheits-Apps gehören, gibt es auch mobile Anwendungen, die einen direkten medizinischen Bezug haben, also für Diagnostik und Therapie unterstützend eingesetzt werden können.

Für Männer, die überhaupt eher den Kontakt zu Ärztinnen und Ärzten scheuen und auch weniger bereits sind, an Maßnahmen der Prävention oder Gesundheitsförderung teilzunehmen, können solche Anwendungen unter Einbezug der Digitalisierung sicherlich einen gewinnbringenden Zugangsweg darstellen. Einmal deshalb, da solche Angebote eine gewisse Anonymität gewährleisten und zum anderen, da Männer mit einer Technikaffinität dadurch auch für gesundheitsbezogene Themen interessiert werden können.

Natürlich haben jüngere Menschen eine höhere Affinität zu digitalen Angeboten, trotzdem sehen wir immer mehr, dass solche Technologien auch in höheren Alterslagen genutzt werden. Dies ist auch vom genauen Zweck der mHealth-Anwendung abhängig, also ob es eher um eine Lifestyle-App geht oder um ein kontinuierliches Monitoring von Vitalparametern im Kontext einer chronischen Erkrankung. Dies geht einher mit der sogenannten „Quantified Self“-Bewegung. Zentrales Element dieses Trends zur Selbstvermessung ist die Sammlung und Analyse von gesundheitsbezogenen Daten. So nutzen bereits Millionen Menschen Fitnessarmbänder und übermitteln Daten auf ihr Smartphone. Vielfach werden solche Daten auch mit dem Kalorienverbrauch oder Informationen zur Überwachung des Schlafs verknüpft. Dadurch entstehen sehr individuelle Profile, welche die Nutzerinnen und Nutzer wiederum anspornen, sich zum Beispiel noch mehr zu bewegen. Insofern können solche Angebote eine motivationale Komponente beinhalten.


Die Erwartungen an die digitalen Anwendungen in der Prävention und Gesundheitsförderung sind hoch. Die Hoffnung ist, insbesondere vulnerable Zielgruppen besser zu erreichen. Kann diese Zielgruppe denn durch die Anwendung von mHealth-Anwendungen zu einer verstärkten Prävention und Gesundheitsförderung motiviert werden? 

Es ist tatsächlich kritisch zu hinterfragen, ob mHealth die Lösung des Präventionsdilemmas darstellen kann. Denn meist sind es die eher gesundheitsbewussten Personen, die mHealth-Anwendungen nutzen. Trotzdem bieten digitale Anwendungen Möglichkeiten, auch andere Zielgruppen zu erreichen, sofern die Angebote entsprechend aufbereitet und gut zugänglich sind. Man darf aber nicht vergessen, dass man bestimmte Personengruppen, zum Beispiel ältere Personen, mit solchen Angeboten teilweise nicht erreicht – insofern sollte es nicht zu einer Verstärkung sozialer Ungleichheit kommen. In diesem Kontext wurde mittlerweile der Begriff „Digital Health Divide“ geprägt. Im Kontext des Quantified Self ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere gesundheitsbewusste oder sportlich affine Personen solche Technologien benutzen – und eben nicht jene Personen, bei denen Maßnahmen zur Bewegungsförderung besonders notwendig sind.

Eine weitere Herausforderung besteht darin, wirklich alle – oder zumindest alle relevanten – Gruppen an den Vorteilen von mHealth teilhaben zu lassen und diese Angebote nutzerinnen- und nutzerorientiert zu entwickeln. Und das möglichst in partizipativen Prozessen, also mit einer frühen und sehr starken Einbindung der späteren Nutzerinnen und Nutzer. Denn hier sollte eher zählen, was technisch nötig ist – und weniger das, was technisch möglich ist. Dabei sind auch die Kompetenzen der Nutzerinnen und Nutzer zu berücksichtigen. Unter dem Begriff der „eHealth Literacy“ wird mittlerweile ein Bereich zusammengefasst, der sich damit beschäftigt, welche Fähigkeiten und Kenntnisse für die Anwendung von technologiebasierten Gesundheitsangeboten wesentlich sind – und was das Versorgungssystem tun kann, um die potenziellen Nutzerinnen und Nutzer auf einen adäquaten Einsatz solcher Anwendungen vorzubereiten. Dazu gehört eben auch Empowerment – eine zentrale Zielsetzung der Prävention und Gesundheitsförderung, aber auch digitaler Technologien mit Gesundheitsbezug.

Auch wenn es immer einen gewissen Hype gibt, sobald neue Technologien auf den Markt kommen, sollte man sich darüber bewusst sein, dass die Möglichkeiten natürlich begrenzt sind. Es gilt somit, die Potenziale von mHealth auszuschöpfen, dadurch gegebenenfalls anderweitig schwierig erreichbare Zielgruppen zu adressieren und die Vorteile digitaler Technologien zu nutzen. Dies erfordert aber einen sehr strukturierten und zielgerichteten Prozess. Bislang ist es leider noch so, dass die Innovationen sehr stark technikgetrieben sind. Teilweise mangelt es an der Qualität oder Evidenzbasierung. Dies wiederum macht es schwieriger für potenzielle Nutzerinnen und Nutzer; zumal wenn darüber hinaus noch Unklarheiten bestehen, wie man gute von weniger guten Angeboten unterscheiden kann. Deshalb sollte der Fokus zukünftig darauf liegen, zielgruppenspezifische Angebote zu entwickeln, welche sich gegebenenfalls explizit an vulnerable Gruppen richten. Diese müssen qualitätsgesichert und evidenzbasiert – und natürlich für die potenziellen Nutzerinnen und Nutzer leicht zugänglich sein. 


Inwiefern können mHealth-Anwendungen denn zu einer verbesserten Prävention beitragen? Wo liegen bereits gute Ergebnisse vor – und wo sehen Sie noch Nachholbedarf?

Verbesserungen im Kontext der Tertiärprävention lassen sich vor allem darin erkennen, dass zum Beispiel über Erinnerungssysteme die Therapieadhärenz und Compliance erhöht wird. Diese Angebote richten sich sehr spezifisch an bestimmte Zielgruppen, zum Beispiel an chronisch Erkrankte. Es bestehen aber auch weitere Anwendungen, die sich an Angehörige oder aber Fachleute aus Medizin und Pflege richten. Die Verortung von digitalen Angeboten im Kontext der Primär- und Sekundärprävention fällt manchmal etwas schwieriger, da entsprechende Angebote nicht immer ganz trennscharf sind.

Nachholbedarf sehe ich dahingehend, dass ein Großteil der mHealth-Anwendungen auf Verhaltensprävention ausgerichtet ist. Obwohl digitale Anwendungen, wie bereits erwähnt, vielfach in den Lebensalltag integriert sind, kommt die Verhältnisprävention deutlich zu kurz. Es gibt einzelne Ausnahmen, in denen zum Beispiel das betriebliche Setting genutzt wird – diese Maßnahmen und Strategien kennt man somit aus dem Digitalen Betrieblichen Gesundheitsmanagement. 

Wissenschaftliche Belege zur Wirksamkeit von mHealth liegen vor allem dann vor, wenn entsprechende Anwendungen evaluiert wurden, die auf eine konkrete medizinische Indikation ausgerichtet sind. Es ist grundsätzlich auch wichtig, dass man hier dezidiert betrachtet, welche Zielgruppe über welches Medium mit welchen kommunikativen Maßnahmen zu welchem Thema erreicht werden kann, um somit die Wirksamkeit – aber auch möglicherweise bestehende Schadenspotenziale – zu betrachten. mHealth selbst ist eine sehr komplexe Intervention. Daher können Ergebnisse nicht verallgemeinert werden. Aber insgesamt bedarf es einer stärkeren Evidenzbasierung, die jedoch im Kontext der digitalen Angebote vor besonderen Herausforderungen steht.


Welche besonderen Herausforderungen bestehen denn im Kontext der Evidenzgenerierung von mHealth-Anwendungen in der Prävention und Gesundheitsförderung?

Bisherige Studien in diesem Themenfeld haben Aspekte rund um Akzeptanz und Usability fokussiert. Wirksamkeitsnachweise liegen hauptsächlich zu jenen Interventionen vor, die einen direkten Bezug zu der Gesundheitsversorgung aufweisen – hierin geht es also vor allem um mHealth-Angebote, die diagnostische oder therapeutische Interventionen beinhalten.

Die bisherige Evidenzlage zu digitalen Interventionen in Prävention und Gesundheitsförderung weist jedoch noch einige Lücken auf. So sind die Prinzipien der Evidenzbasierung bei der Ergebnisevaluation stärker zu berücksichtigen. Während randomisiert-kontrollierte Studien den Goldstandard des Wirksamkeitsnachweises darstellen, sind diese nicht zwingend immer bei der Evaluation von mHealth-Anwendungen einsetzbar. Herausforderungen bestehen insbesondere dahingehend, dass digitale Angebote kontinuierlich weiterentwickelt werden. Daher ist es teilweise schwierig, eine Intervention zu bewerten, die eine Konstanz aufweist, um somit zu einem bestimmten Zeitpunkt evaluiert zu werden. Vielfach beruhen bisherige Ergebnisse auf kleinen oder sehr selektiven Stichproben. Unterschiedliche Settings und sozial benachteiligte Gruppen werden in den Studien wenig bis gar nicht beachtet. Vielfach stellt die Studienpopulation ein Convenience Sample dar – das bedeutet, dass Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmer mehr oder weniger willkürlich aus einer Grundgesamtheit gezogen werden bzw. sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewusst für eine solche digitale Intervention entscheiden. Eine Randomisierung wurde nicht immer oder nur unzureichend vorgenommen, und es fehlen häufig Informationen über Gründe für Non-Response oder den Abbruch einer Intervention. 

Die Bedeutung für ebensolche Wirksamkeitsnachweise wird zukünftig noch zunehmen, da in dem Digitale-Versorgung-Gesetz festgehalten ist, dass ab 2020 Apps auf Rezept ausgegeben werden dürfen. Nachdem die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft wurde, wird sie ein Jahr lang vorläufig von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App zu einer Verbesserung der Patientenversorgung führt. 
Es ist daher an der Zeit, ein System zu etablieren, in welchem die Evidenzbasierung und Qualität von mHealth-Anwendungen im Vordergrund stehen. Neben den klassischen Wirksamkeitsparametern sollten wir aus dem Blickwinkel von Public Health aber auch immer betrachten, welche gesellschaftlichen und ethischen Implikationen digitale Interventionen in Prävention und Gesundheitsförderung mit sich bringen. Dabei sollte unter anderem werden, ob die Intervention zu einer Verringerung oder gar einer Verstärkung der gesundheitlichen Ungleichheit führt. Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, ob die digitale Intervention zu einer Reduktion des Präventionsdilemmas führen kann, dass also auch jene Zielgruppen erreicht werden, die sonst keine präventiven oder gesundheitsförderlichen Angebote in Anspruch nehmen.


Die Fragen stellte Ulrike Meyer-Funke, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.

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Prävention und Gesundheitsförderung – Schwerpunkt m-Health. Interview mit Prof. Dr. Verina Wild, Professorin für Ethik der Medizin, Universität Augsburg.

Mehr zur 18. BVPG-Statuskonferenz „Digitalisierung und Gesundheitsförderung: Schwerpunkt mHealth“ erfahren Sie hier.

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Dr. Florian Fischer | Gesundheitswissenschaftler; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Ravensburg-Weingarten; Institut für Gerontologische Versorgungs- und Pflegeforschung; Mitglied im Programmkomitee „Digitalisierung“ des Kongresses Armut und Gesundheit; Arbeitsschwerpunkte: Evidenzbasierung in Public Health, Digitalisierung und Gesundheit, Gesundheitskommunikation, Global Public Health.

Prävention und Gesundheitsförderung - Schwerpunkt Pflege„Ein enormes Potenzial, das noch längst nicht ausgeschöpft ist“

Welche Bedeutungen haben Prävention und Gesundheitsförderung für Pflegende und Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen? Prof. Dr. Corinna Petersen-Ewert, Professorin für Gesundheits- und Sozialwissenschaften an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und Vorstandsmitglied der BVPG, gibt dazu Antworten.

Frau Professorin Petersen-Ewert, zur Aufwertung des Pflegeberufes werden derzeit u.a. Lohnerhöhung, verlässliche Arbeitszeiten, Erweiterung des Verantwortungsspielraumes sowie Verbesserung der Ausbildung und der beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten diskutiert. Welchen Anteil haben Prävention und Gesundheitsförderung bzw. gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen, um die Attraktivität des Berufes zu steigern?

Eine sehr wichtige Frage, bei deren Beantwortung man unterschiedliche Ebenen berücksichtigen muss. Zunächst die inhaltliche Ebene des pflegerischen Handelns: Prävention und Gesundheitsförderung sind wichtige Komponenten im Leistungsspektrum der pflegerischen Praxis – sie sind relevant, um eine salutogenetische Betrachtungsweise des Menschen zu ermöglichen. In der Pflege geht es ja vor allem auch darum, die Ressourcen der Patientinnen und Patienten zu stärken.

Wenn die Rahmenbedingungen dies jedoch nicht zulassen, wie wir es leider häufig erleben, dann können die Pflegenden ihr Potenzial nicht ausschöpfen und verlieren letztendlich oftmals Freude an ihrem Wirken. Um die Attraktivität des Berufes zu steigern, ist es wichtig, die inhaltliche Ausrichtung der pflegerischen Tätigkeiten auch bezüglich Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken. Prävention und Gesundheitsförderung spielen eine also große Rolle, um die die Attraktivität des Berufes zu steigern – im Sinne einer Rückbesinnung auf das, was Pflege ausmacht.

Eine weitere Betrachtungsebene sind die Angebote zu Prävention und Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber. Zunächst ist ja erstaunlich, wie wenig systematisch Unternehmen die präventiven und gesundheitsförderlichen Angebote zur Verfügung stellen und diese auch bewerben. Dabei ist davon auszugehen, dass Unternehmen durch Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung einen Wettbewerbsvorteil für sich erlangen können. Für die Unternehmen ist es also essentiell, diesen Vorteil für sich zu nutzen. Für beide Ebenen, für Pflegende und für Einrichtungen, bergen Prävention und Gesundheitsförderung ein enormes Potenzial, das längst noch nicht ausgeschöpft ist.

Der Pflegeberuf ist – im Vergleich zu anderen Branchen – durch einen hohen Krankenstand geprägt. Auch gehen viele Pflegekräfte nach der Babypause nicht wieder in den Beruf zurück. Inwiefern können Prävention und Gesundheitsförderung denn dazu beitragen, Krankenstände zu verringern und vermehrt Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer zu gewinnen?

Was wir häufig beobachten, ist, dass es keine „systematischen Wiedereingliederung“ gibt. Vielmehr findet oftmals kurz nach der Rückkehr in den Beruf eine sofortige Überforderung statt. Diese sollte unbedingt vermieden werden, damit kein „Drehtür-Effekt entsteht. Oft werden die Rückkehrer aber so eingeplant, als wäre nichts passiert – und das ist ein großer Fehler. Das ist zwar im Hinblick auf Personalengpässe verständlich, jedoch nicht zielführend, um eine langfristige Bindung zu unterstützen. Wir brauchen daher einer Kultur der Wertschätzung und Rücksichtnahme, die bei hoher Belastung allerdings an die Grenze der Umsetzbarkeit stößt – wie es derzeit in der stationären Pflege gegeben ist. Hier können Konzepte wie Achtsamkeit, Kommunikation im Team, Flexibilität eine wichtige Rolle spielen. Der Handlungsspielraum ist noch nicht ausgeschöpft.

Besonders hoch sind Beschwerden im Bereich des Muskel-Skelett Systems und der Psyche. Gibt es Schlüsselmaßnahmen im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung, die zu einer nachhaltigen und wirksamen Verbesserung dieser körperlichen und psychisch-emotionalen Belastungen führen?

Wir alle wissen, wie schwierig es ist, eine langfristige Wirksamkeit zu belegen. Hier bedarf noch mehr Forschungsvorhaben, die kontrolliert und systematisch dieser Fragestellung nachgehen. Es existieren einige Ansätze, aber letztendlich können wir hier noch nicht von Schlüsselmaßnahmen sprechen. Es gilt vor allem, die Arbeitsumwelt gesundheitsförderlich zu gestalten. Selbstverständlich ist es wichtig zu wissen, wie man rückenschonend pflegt, allerdings müssen dann hierfür auch Personal, adäquate Zeiträume sowie entsprechende Hilfsmittel vorhanden sein. Außerdem reicht es nicht aus, eine Maßnahme nur einmalig zu schulen. Häufig sind auch Erinnerungen und Auffrischungen notwendig.

Ferner wissen wir, dass sich Pflegende vor allem Fortbildungen zur Stressreduktion wünschen. Allerdings müssen wir auch hier umfassend schauen. Es gilt, nicht nur verhaltenspräventive, sondern auch verhältnispräventive Maßnahmen umzusetzen: Pausen können nur eingehalten werden, wenn das Arbeitsumfeld auch entsprechend gestaltet ist. Fazit: Es gibt gute Schulungsangebote und -konzepte, und nun gilt es, den Transfer in die Praxis zu begleiten. Es handelt sich dabei um Veränderungen im Unternehmen, die mit Aufwand verbunden sind, aber ich bin mir sicher, dass sich diese letztendlich auszahlen werden.

Die Pflege ist weiblich. Was ist genderspezifisch zu beachten?

Natürlich müssen wir genau schauen, was die Bedarfe und Bedürfnisse der Adressaten sind. Häufig sind Frauen in der Pflege mit mehrfachen Belastungen konfrontiert: Neben der Erziehung der eigenen Kinder gehört nicht selten auch die Pflege von nahestehenden Angehörigen zu ihren Aufgaben. Hinzu kommt die Schichtarbeit. Wiedafür gesorgt werden kann, dass die Familie gut versorgt wird, ist also die zentrale Frage. Bei den Angeboten der Prävention und Gesundheitsförderung ist vor allem darauf zu achten, dass diese nicht noch mehr Anforderungen stellen, sondern für Entlastung zu sorgen. Frauen profitieren häufig von Netzwerken. Wie können Netzwerke entlastend genutzt werden? Wie können Entlastungspunkte geschaffen werden, damit nicht die ganze Last auf den Schultern der Frauen liegt? All dies sind die Fragen, auf die die Prävention und Gesundheitsförderung in den jeweiligen Unternehmen Antworten finden muss.

Und wenn wir jetzt mal einen Blick auf eine hohe Arbeitsfähigkeit bis zum Rentenalter werfen: Wie differenzieren sich Ansätze zur Prävention und Gesundheitsförderung bei älteren bzw. bei jüngeren Pflegekräften?

Bei den Jüngeren geht es sicher um das Thema der Kinderbetreuung – und die damit verbundene mögliche Belastung. Auch sind die Themen Karriereplanung und Zukunftsperspektiven am Arbeitsplatz ein wichtiges Thema. Bei älteren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ist es eher die Betreuung von Angehörigen. Man sollte immer sehr differenziert und individuell schauen. Wichtig ist, das persönliche Gespräch rechtzeitig zu suchen und nicht erst, wenn die Überforderung bereits eingetreten ist. Mit der individuellen Karriereplanung muss also frühzeitig begonnen und sie sollte dauerhaft und begleitend in das Arbeitsleben integriert werden.

Welche Rolle spielt die Gesundheitskompetenz von Pflegekräften bei der Umsetzung von Konzepten zur Prävention und Gesundheitsförderung?

Es wird häufig angenommen, dass Pflegende aufgrund ihres Wissens ein hohes Maß an Gesundheitskompetenz haben „sollten“, jedoch zeigt sich oft, dass das Wissen um Krankheitsentstehung, Problemlösefähigkeit usw. nicht immer bedeutet, dieses Wissen gut für die eigene Person umsetzen zu können. Häufig ist es einfacher, andere zu beraten. Unter den belastenden Arbeitsbedingungen ist es natürlich nochmal schwieriger, für sich selbst zu sorgen und achtsam zu sein. Es gilt zu sensibilisieren. Die eigene Kompetenz spielt hier sicherlich eine Rolle, aber auch die Arbeitsumwelt.

Für die Umsetzung von Konzepten zur Prävention und Gesundheitsförderung ist es wichtig, dass die Pflegenden über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Die Akademisierung stellt einen wichtigen Meilenstein dar, den es in Deutschland noch weiter zu formen gilt. Duale Studiengänge der Pflege, aber auch aufbauende, interdisziplinäre Studiengänge qualifizieren Pflegende, so dass sie auch präventive und gesundheitsförderliche Projekte umsetzen können. Ein Studium der Pflege oder eines auf die Ausbildung aufbauenden Studienganges sollte nicht mehr die Ausnahme sein, sondern eine tragende Säule innerhalb der Pflegelandschaft.

Welche wirksamen und nachhaltigen Konzepte für Pflegekräfte bzw. Pflegebedürftige, die als Blaupause dienen könnten, gibt es bereits?

Mit dem Begriff „Blaupause“ tue ich mich schwer. Für wichtiger halte ich, dass wir voneinander lernen und auch, dass wir aus Fehlern lernen können. Es gibt durchaus einige Projekte, die einen (nachhaltigen) Effekt auf die Gesundheit und die Lebensqualität erzielen. Aber ob diese dann für andere Einrichtungen mit anderen Bedingungen ebenso zielführend sind, bleibt ja offen. Entscheidend ist, von erfolgreichen Ansätzen zu lernen und dennoch flexibel zu bleiben.

Die Handlungsfelder zur Stärkung der gesundheitsfördernden Potenziale von stationär Pflegebedürftigen sind laut „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ Ernährung, körperliche Aktivität, kognitive Ressourcen, psychosoziale Gesundheit und Prävention von Gewalt. In welchem Bereich sehen Sie den größten Hebel zur Verbesserung des gesundheitsfördernden Potenzials?

Grundsätzlich ist es ja so, dass die Bereiche schwer voneinander abgrenzbar sind. Natürlich kann eines der Handlungsfelder der Schwerpunkt einer Intervention sein. Bei der Messung der Wirkung sollte man sich aber nicht nur auf dieses eine Handlungsfeld beschränken, sondern auch die Interaktionen der einzelnen Bereiche in den Fokus nehmen.

Die Fragen stellte Ulrike Meyer-Funke, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.

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Prävention und Gesundheitsförderung – Schwerpunkt Pflege und Arbeitswelt. Interview mit Prof. Dr. Gudrun Faller, Professorin für Kommunikation und Intervention im Kontext Gesundheit und Arbeit, und Prof. Dr. Tanja Segmüller, Professorin für Alterswissenschaft; beide Hochschule für Gesundheit Bochum.

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Prof. Dr. Corinna Petersen-Ewert | Professorin für Gesundheits- und Sozialwissenschaften an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg im Department Pflege und Management; ehemaliges Mitglied im Vorstand der BVPG; Vorsitzende der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.; Arbeitsschwerpunkte: Gesundheitsförderung von Menschen mit chronischen Erkrankungen, Pflege und Gesundheitsförderung, interdisziplinäre Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.

Prävention und Gesundheitsförderung - Schwerpunkt Pflege„Um nachhaltige Verbesserungen zu erzielen, muss man dauerhaft intervenieren“

Was sind förderliche Bedingungen für eine wirksame und erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) für Pflegekräfte? Dazu befragt haben wir BVPG-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Gudrun Faller, Professorin für Kommunikation und Intervention im Kontext von Gesundheit und Arbeit, und Prof. Dr. Tanja Segmüller, Professorin für Alterswissenschaft, beide Hochschule für Gesundheit Bochum, befragt.

Im GKV-Leitfaden „Prävention“ werden folgende BGF-Handlungsfelder formuliert: Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung, gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil der Beschäftigten sowie überbetriebliche Vernetzung und Beratung. Wo sehen Sie das größte Potenzial in stationären Pflegeeinrichtungen?

Gudrun Faller: „Es ist eine Banalität, darauf hinzuweisen, dass die Bedingungen, unter denen Menschen leben und arbeiten, massive Auswirkungen auf ihre Gesundheit haben. Hierzu gibt es vor dem Hintergrund jahrzehntelanger gesundheitswissenschaftlicher Forschung gesichertes Wissen. Dabei sind es nicht nur physische Belastungen, die krank machen können, sondern insbesondere psychischer und sozialer Stress – etwa Arbeitsdruck, soziale Konflikte, unzureichende Anerkennung für Leistungen und fehlende Einflussmöglichkeiten auf belastende Bedingungen. Das sind Handlungsanlässe für Prävention und Gesundheitsförderung.

Zweifellos ist es wichtig, dass Menschen wissen, wie sie sich gesund und fit halten können, aber oft können sie gut gemeinte Ratschläge deshalb nicht umsetzen, weil ihre Lebens- und Arbeitsverhältnisse dies erschweren oder gar unmöglich machen. Gerade in der Pflege sind übermäßige Arbeitsbelastungen an der Tagesordnung: Personalmangel, Zeitdruck, hohe körperliche Beanspruchungen, fehlende Pausen und Rückzugsmöglichkeiten, zu viele Nacht- und Wochenenddienste und vieles andere mehr, tragen dazu bei, dass Gefährdungen auftreten und die Gesundheit der Pflegekräfte bedrohen. Das größte Potenzial in stationären Pflegeeinrichtungen liegt deshalb darin, Organisationsentwicklungsprozesse zu initiieren, deren Ziel die Gestaltung von Arbeitsbedingungen ist, die die Betroffenen gesund erhalten. Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren – auch der psychischen – und die menschengerechte Gestaltung der Arbeit sind übrigens keine freiwilligen Leistungen, sondern gesetzliche Pflichten jedes Arbeitgebers, genauso wie zum Beispiel die Einhaltung von Arbeitszeitvorgaben oder Erholungsphasen.“


„Exzellente Führung“ bedingt „exzellente Pflege“ heißt es – inwiefern kommt der Leitung einer Einrichtung eine zentrale Schlüsselrolle – auch in Bezug auf Prävention und Gesundheitsförderung der Beschäftigten – zu?

Gudrun Faller: „Der Zusammenhang zwischen dem Führungsverhalten und der Gesundheit der Mitarbeitenden konnte in zahlreichen empirischen Untersuchungen immer wieder nachgewiesen werden. Zum einen tragen Führungskräfte mit ihren Entscheidungen dazu bei, unter welchen personellen und materiellen Bedingungen Pflegekräfte arbeiten. Mindestens genauso wichtig ist aber die psychosoziale Ebene, also die Beziehungen zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden: sind diese von Fairness, Mitsprachemöglichkeiten, Anerkennung, Verbindlichkeit und klaren Regeln geprägt, hat das Auswirkungen auf das Arbeitsklima und das Miteinander im Team.

Gleichzeitig müssen wir aber auch die Belastungen der Vorgesetzten selbst sehen. An sie werden hohe Erwartungen gestellt. Gerade Führungskräfte auf den unteren und mittleren Ebenen – etwa die Wohnbereichsleitungen – befinden sich in einer Sandwich-Position, d.h., sie erleben Druck von allen Seiten und müssen ständig Widersprüche und Ambivalenzen aushalten. Sie brauchen viel Unterstützung – beispielsweise in Form von Supervision und Beratung. Diese kann ihnen helfen, ihre Führungsrolle professionell auszugestalten und selbst dabei gesund zu bleiben.“


Welche Rolle spielt der Einsatz von digitalen Technologien bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen? Können Sie Beispiele nennen?

Tanja Segmüller: „Technische Assistenzsysteme können beruflich Pflegenden die Arbeit erleichtern und gleichzeitig die Autonomie von Pflegebedürftigen erhöhen, z.B. dann, wenn ein Roboter durch den Wohnbereich fahrend Getränke anbietet. Dies reduziert Stress, da beruflich Pflegende wissen, dass Pflegebedürftige ausreichend Getränke bereitgestellt bekommen. Digitale Dokumentationssysteme können aufwendige Papierdokumentation ersetzen. Die Akte ist z.B. auf dem Tablet im Zimmer des Bewohners verfügbar und muss nicht gesucht oder extra geholt werden. Die direkte Dokumentation reduziert Stress, da nicht Stunden nach der Versorgung (am Ende des Dienstes) überlegt werden muss, welche Tätigkeiten erledigt wurden.“

Gudrun Faller: „Wenn digitale Anwendungen Zeitressourcen schaffen, die der Entzerrung überfrachteter Leistungsanforderungen bei Pflegekräften dienen oder mehr persönliche Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner ermöglichen, sind sie sehr zu begrüßen. Vermieden werden sollte jedoch, dass Zeiteinsparungen zur erneuten Steigerung der Arbeitsdichte führen – zum Beispiel mit Blick auf ökonomische Argumente. Die Entstehung solcher Negativspiralen müssen wir kritisch im Auge behalten und so gut es geht verhindern.“


Welche Bedeutung hat die Partizipation der Pflegenden als auch der Pflegebedürftigen in Bezug auf die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung?

Gudrun Faller: „Der Begriff der Partizipation wird oft inflationär gebraucht – ohne genau zu definieren, was eigentlich dahintersteht. Zum einen kann damit die kollektive Partizipation gemeint sein, in dem Sinne, dass Betriebs- und Personalräte oder Mitarbeitervertretungen wichtige und gesetzlich garantierte Mitgestaltungsrechte auf betrieblicher Ebene haben. Eine andere Interpretation bezieht sich auf die individuelle Beteiligung von Beschäftigten an Entscheidungen, die ihre Arbeitsbedingungen betreffen.

In der Pflege beispielsweise ist Partizipation dann verwirklicht, wenn Pflegekräfte Mitspracherechte bei der Gestaltung des Dienstplans haben, wenn die Aufgabenverteilung gemeinsam im Team besprochen oder Änderungsvorschläge berücksichtigt werden. Dabei geht es weniger darum, jedem Einzelwunsch nachzukommen, als vielmehr einen Diskussionsprozess zu initiieren, an dem sich alle gleichermaßen beteiligen können, um im Diskurs eine für alle befriedigende Lösung zu finden.“

Tanja Segmüller: „Ja, die BGF-Maßnahmen müssen passgenau auf die Bedarfe der beruflich Pflegenden und der Pflegebedürftigen passen. In stationären Pflegeeinrichtungen leben und arbeiten unterschiedlichste Personen, z.B. Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit sogenannten geistigen und/oder körperlichen Einschränkungen. Ihre Bedürfnisse können nur Berücksichtigung finden, wenn ihre Perspektiven in Entscheidungen einfließen. Somit ist eine Partizipation der vor Ort Lebenden und Arbeitenden zentral.“


Es werden vermehrt Pflegekräfte aus dem Ausland angeworben. Inwieweit kommt der Betrieblichen Gesundheitsförderung hier eine besondere Rolle zu?

Gudrun Faller: „Die internationale Anwerbung von Pflegekräften verbindet sich mit der Hoffnung, auf diesem Weg die dringenden Personalengpässe auffangen und die vorhandenen Pflegekräfte entlasten zu können. Berücksichtigt werden muss dabei, dass Internationalisierung mit kultureller Vielfalt einhergeht. Unterschiede zeigen sich nicht nur in sprachlichen Barrieren, sondern auch in vielen Alltagsdingen. Dabei werden für alle Beteiligten scheinbare Selbstverständlichkeiten in Frage gestellt, was Konfliktpotenziale birgt.

Beispiele hierfür sind etwa Differenzen im Umgang mit Kritik, beim Ausdruck von Emotionen, das Verhältnis von Nähe und Distanz etc. bis hin zum Verständnis von Pflege. Es reicht also nicht zu erwarten, dass sich die angeworbenen Pflegekräfte einfach nur eingewöhnen müssen – aus meiner Sicht ist das eine Zumutung! Erforderlich ist eine offene Auseinandersetzung mit verschiedenen kulturellen Mustern und auf beiden Seiten die Bereitschaft, sich darüber zu verständigen. Das kostet Zeit und erfordert Toleranz. Die Betriebliche Gesundheitsförderung bietet hier grundsätzlich einen geeigneten Vorgehensrahmen, inhaltlich müssen sie aber um Aspekte des Umgangs mit Vielfalt erweitert werden.“

Tanja Segmüller: „Beruflich Pflegende aus dem EU-Ausland und aus anderen Ländern der Welt haben in der Regel ein Hochschulstudium absolviert und haben entsprechende Vorbehaltsaufgaben. Eine Studie mit Gast-Pflegenden aus Griechenland und Spanien ergab, dass die Pflegenden Deutschland nach kurzer Zeit wieder verließen, da sie die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit als unzureichend erlebten. Das heißt, um beruflich Pflegende aus dem Ausland dauerhaft zu gewinnen, bedarf es gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen. Wenn dies erreicht wird, wird auch der Drop-out der „einheimischen“ Pflegenden niedriger werden.“


Ziel ist eine einrichtungsspezifische Entwicklung und Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Gibt es trotzdem Ansätze, die „immer greifen“?

Gudrun Faller: „Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die grundsätzlich gelten, wenn man Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) erfolgreich realisieren will. Dazu gehört vor allem, dass die Einrichtungsleitung bereit ist, Zeit und Personalressourcen aufzuwenden und sich mit den Bedürfnissen der Beschäftigten ernsthaft auseinander zu setzen. Darüber hinaus müssen die mittleren Führungskräfte hinter dem BGM stehen – dazu sollten sie motiviert, aber auch unterstützt werden.

Ein weiterer Erfolgsfaktor ist die Beteiligung der Beschäftigten in dem Sinne, dass sie die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeitsbedingungen so mitzugestalten, dass es ihnen bei der Arbeit besser geht. Ferner ist es wichtig, systematisch vorzugehen, d.h. erst die Bedarfe zu erfassen und dann zu intervenieren und in der Einrichtung Zuständigkeiten und Strukturen zu etablieren, die eine langfristige Umsetzung garantieren. Wenn diese Grundstandards eingehalten werden, hat man berechtigte Aussicht auf ein wirksames und erfolgreiches BGM. Gleichzeitig handelt es sich bei der Umsetzung von BGM um einen betriebsspezifischen, individuellen Lernprozess, der nicht quasi „von außen“ übergestülpt werden kann. Diese Form des Organisationslernens muss jede Einrichtung für sich entdecken und realisieren.“

Tanja Segmüller: „Ein großes Problem ist z.B. das „Einspringen müssen“, wenn Kolleginnen und Kollegen krank sind. Ein zentraler Springerpool würde helfen, um das ungeplante Einspringen an dem Wochenende, an dem man Zeit mit der Familie verbringen möchte, zu unterbinden. Viele beruflich Pflegende wünschen sich zudem Wertschätzung und positive Rückmeldung ihrer Vorgesetzten zu ihrem erbrachten Dienst. Insgesamt bedarf es einer wertschätzenden Kultur und der ausstrahlenden Haltung, dass der Einzelne wichtig ist.“


Die Implementierung von Maßnahmen der BGF in stationären Pflegeeinrichtungen benötigt auch Zeit. Zahlt sich das aus – intern als auch extern? 

Tanja Segmüller: „Es zahlt sich immer aus. Gesunde und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „tragen“ eine stationäre Pflegeeinrichtung. Geht es den Pflegenden gut, geht es auch den Pflegebedürftigen gut. Eine Einrichtung, die sich um die Gesundheit ihrer Pflegenden kümmert, hat weniger chronisch kranke (häufig fehlende oder dauerkranke) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und muss somit auch weniger auf Personalsuche (z.B. durch externe Personaldienstleister) gehen.“

Gudrun Faller: „Allerdings ist es unrealistisch zu glauben, dass sich Krankenstände senken oder das Arbeitsklima spontan verbessert, wenn kurzfristige Aktionen wie Präventionskurse oder Gesundheitstage veranstaltet werden. Um nachhaltige Verbesserungen zu erzielen, muss man dauerhaft intervenieren. Das betrifft vor allem Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zielen. Um hier etwas zu erreichen, müssen Verantwortlichkeiten geschaffen und Strukturen gebildet werden. Auch ist es wichtig, systematisch vorzugehen, d.h. die Situation zu analysieren, bevor man Aktivitäten startet. Und man muss die Betroffenen in die Planung von Veränderungen einbeziehen. Das kostet in der Tat Zeit und Personal. Dass sich dieser Aufwand lohnt, belegen zahlreiche Untersuchungen, auch wenn man hierzu sagen muss, dass sich nicht alles in Euro angeben lässt. Denn wenn sich Pflegekräfte entlastet fühlen, wieder gerne zur Arbeit kommen und sich Bewohner wohlfühlen, ist das ein Gewinn, der weit über diese Zahlen hinausgeht.“


Die Fragen stellte Ulrike Meyer-Funke, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.

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Prävention und Gesundheitsförderung – Schwerpunkt gesunde Pflege. Interview mit Prof. Dr. Corinna Petersen-Ewert, Professorin für Gesundheits- und Sozialwissenschaften an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.

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Prof. Dr. Gudrun Faller | Gesundheitswissenschaftlerin; Professorin für Kommunikation und Intervention im Kontext von Gesundheit und Arbeit an der Hochschule für Gesundheit Bochum; geschäftsführendes Vorstandsmitglied in der Deutschen Gesellschaft für Public Health e.V.; Beisitzerin im Vorstand der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.; Arbeitsschwerpunkte: Gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung; Gesundheit und Arbeit.

Prof. Dr. Tanja Segmüller | Pflegewissenschaftlerin und Krankenschwester; Professorin für Alterswissenschaften am Department of Community Health der Hochschule für Gesundheit in Bochum. Arbeitsschwerpunkte: Pflegende Angehörige, Gesundheitsversorgung älterer & pflegebedürftiger Menschen, Patientenedukation, Self Care beruflich Pflegender.