Interview: Prävention und Gesundheitsförderung – Schwerpunkt Bewegung und Bewegungsförderung„Bewegungsförderung ist in Deutschland dringend notwendig“

Welche Evidenz und welche Rahmenbedingungen bestehen zur Implementierung von Bewegung und Bewegungsförderung und wie sieht die Um­setzung von Bewegungsförderung in der Praxis aus? Mehr dazu von Angelika Baldus, hauptamtlicher Vorstand des DVGS, und Dr. Mischa Kläber, Ressortleiter für Präventionspolitik und Gesundheitsmanagement beim DOSB.

Die BVPG-Statuskonferenz „Bewegung und Bewegungsförderung“, hat Anfang März 2020 in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) und dem Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB) stattgefunden. Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Errungenschaften der letzten Jahre für die Bewegungsförderung? Welchen Beitrag leistet der DVGS bzw. DOSB?

Angelika Baldus: Für mich sind es vor allem zwei Dinge, die ich hier hervorheben möchte: zum Einen die auf Basis der hervorragenden Evidenz für körperliche Aktivität, Bewegung und Bewegungsförderung entwickelten Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung. Und zum Zweiten die strukturierte Identifikation der Akteurinnen und Akteure, Berufsgruppen und Multiplikatoren, die für die Bewegung und Bewegungsförderung in Deutschland relevant sind. Der DVGS leistet an dieser Stelle in Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft (dvs) und seinen 30 kooperierenden Hochschulen eine wesentliche Arbeit zur Wissenschaftsbegründung und hat mit der SAMBA-Analyse in Kooperation mit den Universitäten Karlsruhe und Heidelberg eine Basis zum Wissenstransfer in die Anwenderorientierung gelegt. 

SAMBA steht für eine „systematische Erfassung relevanter Akteurinnen und Akteure, Berufsgruppen sowie künftiger Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Bewegungsförderung zur Analyse und Entwicklung eines interdisziplinären Netzwerks zur nachhaltigen Bewegungsförderung“. Mit SAMBA wurden die bereits vorhandenen Strukturen analysiert und ein interdisziplinäres Netzwerks zur nachhaltigen Bewegungsförderung aufgebaut. Wir als DVGS erstellen Konzepte für biopsychosozial ausgerichtete Bewegungsangebote, die epidemiologisch fundiert und evidenzbasiert sind. Die darauf aufbauenden Maßnahmen werden dann in Kooperation mit den sport-und bewegungswissenschaftlichen Instituten und den rund 3.000 natürlichen und juristischen DVGS Mitgliedern bundesweit flächendeckend umgesetzt und evaluiert.

Mischa Kläber: Die Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung sind in der Tat eine Errungenschaft für die Bewegungsförderung in Deutschland. Sie verweisen u.a. auf das große Potenzial des Sports und bezeichnen die Sportvereine unter den Zielgruppen „Kinder & Jugendliche“, „Erwachsene“ und „Ältere Menschen“ als wichtige Kooperationspartner. Auch die genannte SAMBA-Studie belegt die Schlüsselrolle der Sportverbände. Neben den Bewegungsempfehlungen und den Erkenntnissen aus der SAMBA-Studie und der u.a. damit einhergehenden Evidenzgrundlage hat nicht zuletzt auch das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz viel Dynamik in die Handlungsfelder der Gesundheitsförderung und Prävention gebracht. Davon profitieren natürlich auch die Bewegungsförderung und der gemeinnützige Sport: Sportvereine und der DOSB werden im Präventionsgesetz genannt. Im Begründungsteil wird auf unser Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT und das Rezept für Bewegung von DOSB und Bundesärztekammer verwiesen.

Die Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) geben eine gute Orientierung für Umsetzungsmaßnahmen: Sportvereine werden als wichtige Partner herausgestellt. Länder und Kommunen haben die Vereine beim Ausbau von Bewegungsangeboten zu unterstützen. Auch die Sport- und Gesundheitsministerkonferenz (SMK/GMK) haben sich mit Bewegungsförderung auseinandergesetzt; hier sei auf die SMK/GMK-Beschlussfassung „Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivitäten“ verwiesen. Der gemeinnützige Sport ist integraler Bestandteil – und SPORT PRO GESUNDHEIT wird explizit als zu unterstützendes Instrument benannt. Alle entsprechenden Prozesse wurden vom DOSB fachlich begleitet und unterstützt.

Welcher Erfolg konnte denn insbesondere für vulnerable Zielgruppen erreicht werden?

Mischa Kläber: Man merkt, dass auch die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Notwendigkeit einer intensiveren Befassung mit vulnerablen Zielgruppen verinnerlicht haben. Das zeigt sich auch an den Schwerpunktsetzungen des GKV-Bündnisses Gesundheit.

Angelika Baldus: Vulnerable Gruppen sind als wichtige Zielgruppe erkannt worden und sind u.a. durch das 2015 verabschiedete Präventionsgesetz und den in dessen Rahmen von den Kostenträgern verabschiedeten Bundesrahmenempfehlung endlich in den Fokus gerückt worden.

Aber lassen Sie mich an der Stelle hinzufügen: Bewegung hat trotz der eindeutigeren Evidenzgrundlage gegenüber der Ernährung einen geringeren politischen Stellenwert.


Woran liegt das?

Angelika Baldus: Dies liegt meines Erachtens daran, dass der „Sport“ im Bundesinnenministerium zwar eine eindeutige ministerielle Zuordnung hat, die Volkskrankheit „körperliche Inaktivität“ bzw. die „Bewegung und Bewegungsförderung“ aber in keinem Ministerium verankert ist. Für den Bereich Ernährung gibt es das Bundeszentrum für Ernährung, das zur Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gehört und die Arbeit des Bundesministeriums für Ernährung unterstützt. Eine vergleichbare Institution gibt es für die Bewegung bisher nicht. Erfreulicherweise hat sich die Arbeitsgruppe „Bewegungsförderung im Alltag“ im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verorten können, was unter anderem auch zu den beiden eben genannten Errungenschaften führte. Aber die politische Unterstützung für die Bewegung fehlt in dem Maße, wie sie für die Ernährung gewährleistet ist.


Mischa Kläber: Ich kann Frau Baldus nur zustimmen: Bewegungsförderung hat keine ministeriale Heimat wie etwa Ernährung. Es gibt für Bewegung und gesundheitsorientierten Sport keine/n unmittelbar zuständige/n Minister/in. Auch bei IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung – lässt sich ein Schiefstand zuungunsten des Bewegungsthemas feststellen. Lediglich das BMG und hier die IN FORM-AG „Bewegungsförderung im Alltag“, unter der langjährigen Leitung von Frau Dr. Ute Winkler, setzt sich seit Jahren für das Bewegungsthema auf der Bundesebene ein. Daher gilt Frau Winkler auch unser besonderer Dank!


Und wo sehen Sie Entwicklungsbedarf?

Mischa Kläber: Ein nationales Gesundheitsziel „Bewegungsmangel reduzieren“ würde aus Sicht des DOSB einen ersten richtigen und wichtigen Schritt darstellen, um bezüglich der dringend notwendigen Bewegungsförderung in Deutschland zu mehr Verbindlichkeit zu kommen.

Angelika Baldus: Dem kann ich zustimmen: Es gibt genügend Evidenz, um Bewegung und Bewegungsförderung als ein eigenes Gesundheitsziel zu begründen. Eine weitere Forderung ist sicherlich ein beim BMG angesiedeltes „Bundeszentrum für Bewegung und Bewegungsförderung“. Ein solches Zentrum müsste, um erfolgreich arbeiten zu können, paritätisch aus Wissenschaft und Anwenderorientierung besetzt sein sowie mit Akteurinnen und Akteure, die in der SAMBA-Analyse identifiziert und benannt wurden. 


Wie bewerten Sie denn die Entwicklung der E-Health-Angebote zur Bewegungsförderung?

Angelika Baldus: Digitale Medien und telemedizinische Verfahren können „echte“ Bewegungsangebote im biopsychosozialen Kontext ergänzen – aber nicht ersetzen. So können im Sinne der „Bewegungsbezogenen Gesundheitskompetenz“ Bewegungs-, Steuerungs- und Selbstregulationskompetenzen hervorragend durch digitale Medien begleitet werden wie zum Beispiel Messenger, Apps, Snack Contents, Sprechstunden, Onlineprogramme. Sie alle sollten aber durch Expertinnen und Experten oder ausgebildete Fachkräfte begleitet werden, um die Qualität der Anwendung zu sichern.

Mischa Kläber: Das kann eine gute Ergänzung sein, geht aber – wie alles im Leben – sicherlich auch mit Beschränkungen und Risiken einher. Der DOSB hat daher dazu eine Unterarbeitsgruppe „Online“ eingesetzt, die sich dezidiert mit dieser Thematik beschäftigt.


Welchen positiven Effekt erhoffen Sie sich aus dem 2019 eingerichteten Förderschwerpunkt des BMG „Bewegung und Bewegungsförderung“?

Angelika Baldus: Wir erhoffen uns eine evidenzbasierte und evaluierte Modulsammlung zur biopsychosozial orientierten „bewegungsbezogenen Gesundheitskompetenz“. Diese Modulsammlung soll dann als Basis dienen für die Konzeption, Realisation und Evaluation von bewegungsbezogenen Versorgungsketten unter Einbezug von Lebensphasen und Lebenswelten. Es wäre schön, wenn die Einzelprojekte miteinander vernetzt würden als Versorgungsketten für die Prävention und Gesundheitsförderung und daraus nicht wieder eine „Projektitis“ entstünde. Der DVGS ist im Beirat des BMG-Förderschwerpunktes und wird sich dafür einsetzen, die Ergebnisse der Einzelprojekte in einen Gesamtbaukasten zu überführen.

Mischa Kläber: Auch der DOSB ist in den Projektbeirat des BMG berufen worden. Für uns ist angesichts des Ausschreibungsschwerpunkts „Implementierungsforschung“ ausschlaggebend, was nun von der klaren empirischen Evidenz auch wirklich für die Praxis nutzbar gemacht wird. Es muss also um den Praxistransfer gehen. Wir haben eine Studie nach der anderen und zugleich einen drastisch zunehmenden Umsetzungsstau; es müssen nun endlich die vorhandenen PS aus den unterschiedlichsten Bereichen koordiniert und im Hinblick auf möglichst viele Synergien auf die Straße gebracht werden. Alle schönen Studien dieser Welt bringen nichts, wenn die produzierten Erkenntnisse nicht in der Praxis umsetzbar sind. Hier zu nennen sind u.a. die Stichworte „Nachhaltigkeit“ und „Verstetigung“.

Warum haben sich zwei Mitgliederorganisationen der BVPG gemeinsam für eine Statuskonferenz BVPG engagiert?

Angelika Baldus: DVGS und DOSB bilden die in SAMBA identifizierten wichtigen Schlüsselakteurinnen und -akteure für Bewegung und Bewegungsförderung. Beide Kooperationspartner möchten ein Signal für Interaktion und Vernetzung setzen – trotz Wettbewerb. Die Kooperation von Wissenschaft und Anwenderorientierung ist bei beiden Partnern besonders sinnvoll. Wir wollten zeigen, wie aktiv und engagiert Mitglieder der BVPG Themen in der BVPG voranbringen können. Besonders schön wäre, wenn mit solchen Aktivitäten auch politische Botschaften verknüpft werden könnten. Das würde vielleicht auch andere Mitglieder der BVPG ermutigen, aktiver zu werden. 

Mischa Kläber: Das hat Frau Baldus so schön formuliert, dass es von meiner Seite aus nichts hinzuzufügen gibt. Lediglich noch eines: vielen herzlichen Dank an den DVGS und die BVPG für die sehr gute Zusammenarbeit!


Die Fragen stellten Inke Ruhe und Ulrike Meyer-Funke, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.

Weitere Informationen zur BVPG-Statuskonferenz „Bewegung und Bewegungsförderung“ erhalten Sie hier.

Lesen Sie dazu auch:

Prävention und Gesundheitsförderung – Schwerpunkt Gesundheitliche Chancengleichheit. Interview mit Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, Vorständin Sozial- und Fachpolitik Deutscher Caritasverband, Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland und Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband.

Möchten Sie über Neues und Wissenswertes zu Prävention und Gesundheitsförderung auf dem Laufenden gehalten werden? Hier können Sie unseren monatlich erscheinenden Newsletter bestellen.

Angelika Baldus  | Seit 2018 Hauptamtlicher Vorstand des Deutschen Verbands für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS), seit 1990 Geschäftsführerin des DVGS; Studium Lehramt mit 1. und 2.  Staatsexamen für Sport und Geschichte Sek. I und II; Qualitätsauditorin TÜV.

Der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS); für die Förderung der öffentlichen Gesundheit durch Bewegung. Als Fachverband qualifiziert er Bewegungsfachkräfte und vertritt deren Interessen in Öffentlichkeit und Politik. Er fördert die Wissenschaft und sorgt für die Umsetzung der Ergebnisse in der Praxis, indem er qualitätsgesicherte Bewegungsprogramme konzipiert und diese den Akteuren im Gesundheitssystem zur Verfügung stellt.

Dr. Mischa Kläber | Seit 2012 Ressortleiter für Präventionspolitik und Gesundheitsmanagement beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Zudem ist er Lehrbeauftragter für Sportsoziologie am Institut für Sportwissenschaft der TU Darmstadt und für das Themenfeld Bewegung und Gesundheit an der FAU Erlangen-Nürnberg. Zuvor war er von 2009 bis 2012 Wissenschaftlicher Assistent (Habilitand) an der TU Darmstadt und von 2006 bis 2009 Promotions­stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes. 2009 erfolgte die Promotion in der Sportwissenschaft.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein eingetragener Verein (e.V.) und die größte Personenvereinigung Deutschlands. Mit seinen 100 Mitgliedsorganisationen, in denen über 27 Millionen Mitglieder in mehr als 90.000 Sportvereinen organisiert sind, ist der DOSB der größte Bewegungsanbieter in Deutschland und versteht sich zugleich als „Anwalt für Bewegung“. Daher bringt sich der DOSB seit Jahrzehnten in entsprechenden Netzwerken und Bundesgremien ein.

Prävention und Gesundheitsförderung - Schwerpunkt mHealth„mHealth-Anwendungen müssen zielgruppenspezifisch und evidenzbasiert sein“

Immer mehr digitale Anwendungen zur Prävention von Erkrankungen und zur Gesundheitsförderung stehen Nutzerinnen und Nutzern von Smartphones und anderen mobilen Geräten zur Verfügung. Welche Chancen und Risiken bietet mHealth für die Prävention und Gesundheitsförderung? Dr. Florian Fischer, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Ravensburg-Weingarten im Interview.

Herr Dr. Fischer, Sie waren Referent bei der 18. BVPG-Statuskonferenz „Digitalisierung und Gesundheitsförderung: Schwerpunkt mHealth“, eine Definitionsfrage zu Beginn: Was versteht man unter mHealth?

Der Begriff mHealth steht für „mobile Health“ – es geht also um den Einsatz mobiler Informations- und Kommunikationstechnologien in der Prävention und Gesundheitsförderung sowie in der Gesundheitsversorgung. Insofern kann man mHealth auch in dem breiteren Kontext von eHealth verorten. eHealth wiederum stellt einen sehr breiten Anwendungsbereich von digitalen Technologien innerhalb des Gesundheitswesens bzw. zu gesundheitsbezogenen Themen dar. Die Abgrenzung liegt somit darin, dass sich mHealth vor allem durch den Einsatz mobiler Endgeräte auszeichnet, wobei aber mit Blick auf den technischen Fortschritt mittlerweile fast alle Endgeräte so klein sind, dass sie auch als mobil bezeichnet werden können.

Einige mHealth-Angebote nutzen wir heute schon völlig automatisch, da sie teilweise ein Begleiter in unserem Alltagsleben geworden sind. Beispiele dafür lassen sich in Apps finden, die unseren Gesundheitszustand, zum Beispiel in Form unseres Bewegungsverhaltens oder auch unsere Herzfrequenz in Ergänzung mit anderen Devices, messen und kontinuierlich dokumentieren. Ergänzt werden solche Angebote durch die Möglichkeit der Einbindung interpersonaler Kommunikation und interaktiver Elemente. mHealth ermöglicht somit eine maßgeschneiderte und hochfrequente Zielgruppenansprache. Ein weiterer zentraler Vorteil ist, dass sich mHealth vielfach direkt in die Lebenswelt integrieren lässt und für Nutzerinnen und Nutzer einfach zugänglich ist. Dies zeigt sich in der hohen Durchdringungsrate mobiler Medien.


Und wer nutzt mHealth-Angebote? Gibt es genderspezifische Unterschiede?

Aufgrund der Heterogenität und auch Komplexität von mHealth-Angeboten lässt sich diese Frage leider noch nicht so einfach beantworten – zumindest nicht pauschal. Wenn man zum Beispiel auf gesundheitsbezogene Apps schaut, weisen Befragungsergebnisse darauf hin, dass Männer und Frauen nahezu gleich häufig solche Apps nutzen. Es gibt aber deutliche Unterschiede hinsichtlich der Themenfelder: So werden Ernährungs-Apps deutlich häufiger von Frauen als von Männern genutzt. Demgegenüber haben Männer eine höhere Affinität für Angebote, die therapieunterstützend sind bzw. eher in dem Bereich der medizinischen Apps verortet werden können. Dies ist sowieso eine wichtige Unterscheidung, denn neben den ganzen Lifestyle-Angeboten, zu denen eben auch Gesundheits-Apps gehören, gibt es auch mobile Anwendungen, die einen direkten medizinischen Bezug haben, also für Diagnostik und Therapie unterstützend eingesetzt werden können.

Für Männer, die überhaupt eher den Kontakt zu Ärztinnen und Ärzten scheuen und auch weniger bereits sind, an Maßnahmen der Prävention oder Gesundheitsförderung teilzunehmen, können solche Anwendungen unter Einbezug der Digitalisierung sicherlich einen gewinnbringenden Zugangsweg darstellen. Einmal deshalb, da solche Angebote eine gewisse Anonymität gewährleisten und zum anderen, da Männer mit einer Technikaffinität dadurch auch für gesundheitsbezogene Themen interessiert werden können.

Natürlich haben jüngere Menschen eine höhere Affinität zu digitalen Angeboten, trotzdem sehen wir immer mehr, dass solche Technologien auch in höheren Alterslagen genutzt werden. Dies ist auch vom genauen Zweck der mHealth-Anwendung abhängig, also ob es eher um eine Lifestyle-App geht oder um ein kontinuierliches Monitoring von Vitalparametern im Kontext einer chronischen Erkrankung. Dies geht einher mit der sogenannten „Quantified Self“-Bewegung. Zentrales Element dieses Trends zur Selbstvermessung ist die Sammlung und Analyse von gesundheitsbezogenen Daten. So nutzen bereits Millionen Menschen Fitnessarmbänder und übermitteln Daten auf ihr Smartphone. Vielfach werden solche Daten auch mit dem Kalorienverbrauch oder Informationen zur Überwachung des Schlafs verknüpft. Dadurch entstehen sehr individuelle Profile, welche die Nutzerinnen und Nutzer wiederum anspornen, sich zum Beispiel noch mehr zu bewegen. Insofern können solche Angebote eine motivationale Komponente beinhalten.


Die Erwartungen an die digitalen Anwendungen in der Prävention und Gesundheitsförderung sind hoch. Die Hoffnung ist, insbesondere vulnerable Zielgruppen besser zu erreichen. Kann diese Zielgruppe denn durch die Anwendung von mHealth-Anwendungen zu einer verstärkten Prävention und Gesundheitsförderung motiviert werden? 

Es ist tatsächlich kritisch zu hinterfragen, ob mHealth die Lösung des Präventionsdilemmas darstellen kann. Denn meist sind es die eher gesundheitsbewussten Personen, die mHealth-Anwendungen nutzen. Trotzdem bieten digitale Anwendungen Möglichkeiten, auch andere Zielgruppen zu erreichen, sofern die Angebote entsprechend aufbereitet und gut zugänglich sind. Man darf aber nicht vergessen, dass man bestimmte Personengruppen, zum Beispiel ältere Personen, mit solchen Angeboten teilweise nicht erreicht – insofern sollte es nicht zu einer Verstärkung sozialer Ungleichheit kommen. In diesem Kontext wurde mittlerweile der Begriff „Digital Health Divide“ geprägt. Im Kontext des Quantified Self ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere gesundheitsbewusste oder sportlich affine Personen solche Technologien benutzen – und eben nicht jene Personen, bei denen Maßnahmen zur Bewegungsförderung besonders notwendig sind.

Eine weitere Herausforderung besteht darin, wirklich alle – oder zumindest alle relevanten – Gruppen an den Vorteilen von mHealth teilhaben zu lassen und diese Angebote nutzerinnen- und nutzerorientiert zu entwickeln. Und das möglichst in partizipativen Prozessen, also mit einer frühen und sehr starken Einbindung der späteren Nutzerinnen und Nutzer. Denn hier sollte eher zählen, was technisch nötig ist – und weniger das, was technisch möglich ist. Dabei sind auch die Kompetenzen der Nutzerinnen und Nutzer zu berücksichtigen. Unter dem Begriff der „eHealth Literacy“ wird mittlerweile ein Bereich zusammengefasst, der sich damit beschäftigt, welche Fähigkeiten und Kenntnisse für die Anwendung von technologiebasierten Gesundheitsangeboten wesentlich sind – und was das Versorgungssystem tun kann, um die potenziellen Nutzerinnen und Nutzer auf einen adäquaten Einsatz solcher Anwendungen vorzubereiten. Dazu gehört eben auch Empowerment – eine zentrale Zielsetzung der Prävention und Gesundheitsförderung, aber auch digitaler Technologien mit Gesundheitsbezug.

Auch wenn es immer einen gewissen Hype gibt, sobald neue Technologien auf den Markt kommen, sollte man sich darüber bewusst sein, dass die Möglichkeiten natürlich begrenzt sind. Es gilt somit, die Potenziale von mHealth auszuschöpfen, dadurch gegebenenfalls anderweitig schwierig erreichbare Zielgruppen zu adressieren und die Vorteile digitaler Technologien zu nutzen. Dies erfordert aber einen sehr strukturierten und zielgerichteten Prozess. Bislang ist es leider noch so, dass die Innovationen sehr stark technikgetrieben sind. Teilweise mangelt es an der Qualität oder Evidenzbasierung. Dies wiederum macht es schwieriger für potenzielle Nutzerinnen und Nutzer; zumal wenn darüber hinaus noch Unklarheiten bestehen, wie man gute von weniger guten Angeboten unterscheiden kann. Deshalb sollte der Fokus zukünftig darauf liegen, zielgruppenspezifische Angebote zu entwickeln, welche sich gegebenenfalls explizit an vulnerable Gruppen richten. Diese müssen qualitätsgesichert und evidenzbasiert – und natürlich für die potenziellen Nutzerinnen und Nutzer leicht zugänglich sein. 


Inwiefern können mHealth-Anwendungen denn zu einer verbesserten Prävention beitragen? Wo liegen bereits gute Ergebnisse vor – und wo sehen Sie noch Nachholbedarf?

Verbesserungen im Kontext der Tertiärprävention lassen sich vor allem darin erkennen, dass zum Beispiel über Erinnerungssysteme die Therapieadhärenz und Compliance erhöht wird. Diese Angebote richten sich sehr spezifisch an bestimmte Zielgruppen, zum Beispiel an chronisch Erkrankte. Es bestehen aber auch weitere Anwendungen, die sich an Angehörige oder aber Fachleute aus Medizin und Pflege richten. Die Verortung von digitalen Angeboten im Kontext der Primär- und Sekundärprävention fällt manchmal etwas schwieriger, da entsprechende Angebote nicht immer ganz trennscharf sind.

Nachholbedarf sehe ich dahingehend, dass ein Großteil der mHealth-Anwendungen auf Verhaltensprävention ausgerichtet ist. Obwohl digitale Anwendungen, wie bereits erwähnt, vielfach in den Lebensalltag integriert sind, kommt die Verhältnisprävention deutlich zu kurz. Es gibt einzelne Ausnahmen, in denen zum Beispiel das betriebliche Setting genutzt wird – diese Maßnahmen und Strategien kennt man somit aus dem Digitalen Betrieblichen Gesundheitsmanagement. 

Wissenschaftliche Belege zur Wirksamkeit von mHealth liegen vor allem dann vor, wenn entsprechende Anwendungen evaluiert wurden, die auf eine konkrete medizinische Indikation ausgerichtet sind. Es ist grundsätzlich auch wichtig, dass man hier dezidiert betrachtet, welche Zielgruppe über welches Medium mit welchen kommunikativen Maßnahmen zu welchem Thema erreicht werden kann, um somit die Wirksamkeit – aber auch möglicherweise bestehende Schadenspotenziale – zu betrachten. mHealth selbst ist eine sehr komplexe Intervention. Daher können Ergebnisse nicht verallgemeinert werden. Aber insgesamt bedarf es einer stärkeren Evidenzbasierung, die jedoch im Kontext der digitalen Angebote vor besonderen Herausforderungen steht.


Welche besonderen Herausforderungen bestehen denn im Kontext der Evidenzgenerierung von mHealth-Anwendungen in der Prävention und Gesundheitsförderung?

Bisherige Studien in diesem Themenfeld haben Aspekte rund um Akzeptanz und Usability fokussiert. Wirksamkeitsnachweise liegen hauptsächlich zu jenen Interventionen vor, die einen direkten Bezug zu der Gesundheitsversorgung aufweisen – hierin geht es also vor allem um mHealth-Angebote, die diagnostische oder therapeutische Interventionen beinhalten.

Die bisherige Evidenzlage zu digitalen Interventionen in Prävention und Gesundheitsförderung weist jedoch noch einige Lücken auf. So sind die Prinzipien der Evidenzbasierung bei der Ergebnisevaluation stärker zu berücksichtigen. Während randomisiert-kontrollierte Studien den Goldstandard des Wirksamkeitsnachweises darstellen, sind diese nicht zwingend immer bei der Evaluation von mHealth-Anwendungen einsetzbar. Herausforderungen bestehen insbesondere dahingehend, dass digitale Angebote kontinuierlich weiterentwickelt werden. Daher ist es teilweise schwierig, eine Intervention zu bewerten, die eine Konstanz aufweist, um somit zu einem bestimmten Zeitpunkt evaluiert zu werden. Vielfach beruhen bisherige Ergebnisse auf kleinen oder sehr selektiven Stichproben. Unterschiedliche Settings und sozial benachteiligte Gruppen werden in den Studien wenig bis gar nicht beachtet. Vielfach stellt die Studienpopulation ein Convenience Sample dar – das bedeutet, dass Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmer mehr oder weniger willkürlich aus einer Grundgesamtheit gezogen werden bzw. sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewusst für eine solche digitale Intervention entscheiden. Eine Randomisierung wurde nicht immer oder nur unzureichend vorgenommen, und es fehlen häufig Informationen über Gründe für Non-Response oder den Abbruch einer Intervention. 

Die Bedeutung für ebensolche Wirksamkeitsnachweise wird zukünftig noch zunehmen, da in dem Digitale-Versorgung-Gesetz festgehalten ist, dass ab 2020 Apps auf Rezept ausgegeben werden dürfen. Nachdem die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft wurde, wird sie ein Jahr lang vorläufig von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App zu einer Verbesserung der Patientenversorgung führt. 
Es ist daher an der Zeit, ein System zu etablieren, in welchem die Evidenzbasierung und Qualität von mHealth-Anwendungen im Vordergrund stehen. Neben den klassischen Wirksamkeitsparametern sollten wir aus dem Blickwinkel von Public Health aber auch immer betrachten, welche gesellschaftlichen und ethischen Implikationen digitale Interventionen in Prävention und Gesundheitsförderung mit sich bringen. Dabei sollte unter anderem werden, ob die Intervention zu einer Verringerung oder gar einer Verstärkung der gesundheitlichen Ungleichheit führt. Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, ob die digitale Intervention zu einer Reduktion des Präventionsdilemmas führen kann, dass also auch jene Zielgruppen erreicht werden, die sonst keine präventiven oder gesundheitsförderlichen Angebote in Anspruch nehmen.


Die Fragen stellte Ulrike Meyer-Funke, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.

Lesen Sie dazu auch:

Prävention und Gesundheitsförderung – Schwerpunkt m-Health. Interview mit Prof. Dr. Verina Wild, Professorin für Ethik der Medizin, Universität Augsburg.

Mehr zur 18. BVPG-Statuskonferenz „Digitalisierung und Gesundheitsförderung: Schwerpunkt mHealth“ erfahren Sie hier.

Möchten Sie über Neues und Wissenswertes zu Prävention und Gesundheitsförderung auf dem Laufenden gehalten werden? Hier können Sie unseren monatlich erscheinenden Newsletter bestellen.

Dr. Florian Fischer | Gesundheitswissenschaftler; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Ravensburg-Weingarten; Institut für Gerontologische Versorgungs- und Pflegeforschung; Mitglied im Programmkomitee „Digitalisierung“ des Kongresses Armut und Gesundheit; Arbeitsschwerpunkte: Evidenzbasierung in Public Health, Digitalisierung und Gesundheit, Gesundheitskommunikation, Global Public Health.

Prävention und Gesundheitsförderung - Schwerpunkt Pflege„Um nachhaltige Verbesserungen zu erzielen, muss man dauerhaft intervenieren“

Was sind förderliche Bedingungen für eine wirksame und erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) für Pflegekräfte? Dazu befragt haben wir BVPG-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Gudrun Faller, Professorin für Kommunikation und Intervention im Kontext von Gesundheit und Arbeit, und Prof. Dr. Tanja Segmüller, Professorin für Alterswissenschaft, beide Hochschule für Gesundheit Bochum, befragt.

Im GKV-Leitfaden „Prävention“ werden folgende BGF-Handlungsfelder formuliert: Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung, gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil der Beschäftigten sowie überbetriebliche Vernetzung und Beratung. Wo sehen Sie das größte Potenzial in stationären Pflegeeinrichtungen?

Gudrun Faller: „Es ist eine Banalität, darauf hinzuweisen, dass die Bedingungen, unter denen Menschen leben und arbeiten, massive Auswirkungen auf ihre Gesundheit haben. Hierzu gibt es vor dem Hintergrund jahrzehntelanger gesundheitswissenschaftlicher Forschung gesichertes Wissen. Dabei sind es nicht nur physische Belastungen, die krank machen können, sondern insbesondere psychischer und sozialer Stress – etwa Arbeitsdruck, soziale Konflikte, unzureichende Anerkennung für Leistungen und fehlende Einflussmöglichkeiten auf belastende Bedingungen. Das sind Handlungsanlässe für Prävention und Gesundheitsförderung.

Zweifellos ist es wichtig, dass Menschen wissen, wie sie sich gesund und fit halten können, aber oft können sie gut gemeinte Ratschläge deshalb nicht umsetzen, weil ihre Lebens- und Arbeitsverhältnisse dies erschweren oder gar unmöglich machen. Gerade in der Pflege sind übermäßige Arbeitsbelastungen an der Tagesordnung: Personalmangel, Zeitdruck, hohe körperliche Beanspruchungen, fehlende Pausen und Rückzugsmöglichkeiten, zu viele Nacht- und Wochenenddienste und vieles andere mehr, tragen dazu bei, dass Gefährdungen auftreten und die Gesundheit der Pflegekräfte bedrohen. Das größte Potenzial in stationären Pflegeeinrichtungen liegt deshalb darin, Organisationsentwicklungsprozesse zu initiieren, deren Ziel die Gestaltung von Arbeitsbedingungen ist, die die Betroffenen gesund erhalten. Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren – auch der psychischen – und die menschengerechte Gestaltung der Arbeit sind übrigens keine freiwilligen Leistungen, sondern gesetzliche Pflichten jedes Arbeitgebers, genauso wie zum Beispiel die Einhaltung von Arbeitszeitvorgaben oder Erholungsphasen.“


„Exzellente Führung“ bedingt „exzellente Pflege“ heißt es – inwiefern kommt der Leitung einer Einrichtung eine zentrale Schlüsselrolle – auch in Bezug auf Prävention und Gesundheitsförderung der Beschäftigten – zu?

Gudrun Faller: „Der Zusammenhang zwischen dem Führungsverhalten und der Gesundheit der Mitarbeitenden konnte in zahlreichen empirischen Untersuchungen immer wieder nachgewiesen werden. Zum einen tragen Führungskräfte mit ihren Entscheidungen dazu bei, unter welchen personellen und materiellen Bedingungen Pflegekräfte arbeiten. Mindestens genauso wichtig ist aber die psychosoziale Ebene, also die Beziehungen zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden: sind diese von Fairness, Mitsprachemöglichkeiten, Anerkennung, Verbindlichkeit und klaren Regeln geprägt, hat das Auswirkungen auf das Arbeitsklima und das Miteinander im Team.

Gleichzeitig müssen wir aber auch die Belastungen der Vorgesetzten selbst sehen. An sie werden hohe Erwartungen gestellt. Gerade Führungskräfte auf den unteren und mittleren Ebenen – etwa die Wohnbereichsleitungen – befinden sich in einer Sandwich-Position, d.h., sie erleben Druck von allen Seiten und müssen ständig Widersprüche und Ambivalenzen aushalten. Sie brauchen viel Unterstützung – beispielsweise in Form von Supervision und Beratung. Diese kann ihnen helfen, ihre Führungsrolle professionell auszugestalten und selbst dabei gesund zu bleiben.“


Welche Rolle spielt der Einsatz von digitalen Technologien bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen? Können Sie Beispiele nennen?

Tanja Segmüller: „Technische Assistenzsysteme können beruflich Pflegenden die Arbeit erleichtern und gleichzeitig die Autonomie von Pflegebedürftigen erhöhen, z.B. dann, wenn ein Roboter durch den Wohnbereich fahrend Getränke anbietet. Dies reduziert Stress, da beruflich Pflegende wissen, dass Pflegebedürftige ausreichend Getränke bereitgestellt bekommen. Digitale Dokumentationssysteme können aufwendige Papierdokumentation ersetzen. Die Akte ist z.B. auf dem Tablet im Zimmer des Bewohners verfügbar und muss nicht gesucht oder extra geholt werden. Die direkte Dokumentation reduziert Stress, da nicht Stunden nach der Versorgung (am Ende des Dienstes) überlegt werden muss, welche Tätigkeiten erledigt wurden.“

Gudrun Faller: „Wenn digitale Anwendungen Zeitressourcen schaffen, die der Entzerrung überfrachteter Leistungsanforderungen bei Pflegekräften dienen oder mehr persönliche Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner ermöglichen, sind sie sehr zu begrüßen. Vermieden werden sollte jedoch, dass Zeiteinsparungen zur erneuten Steigerung der Arbeitsdichte führen – zum Beispiel mit Blick auf ökonomische Argumente. Die Entstehung solcher Negativspiralen müssen wir kritisch im Auge behalten und so gut es geht verhindern.“


Welche Bedeutung hat die Partizipation der Pflegenden als auch der Pflegebedürftigen in Bezug auf die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung?

Gudrun Faller: „Der Begriff der Partizipation wird oft inflationär gebraucht – ohne genau zu definieren, was eigentlich dahintersteht. Zum einen kann damit die kollektive Partizipation gemeint sein, in dem Sinne, dass Betriebs- und Personalräte oder Mitarbeitervertretungen wichtige und gesetzlich garantierte Mitgestaltungsrechte auf betrieblicher Ebene haben. Eine andere Interpretation bezieht sich auf die individuelle Beteiligung von Beschäftigten an Entscheidungen, die ihre Arbeitsbedingungen betreffen.

In der Pflege beispielsweise ist Partizipation dann verwirklicht, wenn Pflegekräfte Mitspracherechte bei der Gestaltung des Dienstplans haben, wenn die Aufgabenverteilung gemeinsam im Team besprochen oder Änderungsvorschläge berücksichtigt werden. Dabei geht es weniger darum, jedem Einzelwunsch nachzukommen, als vielmehr einen Diskussionsprozess zu initiieren, an dem sich alle gleichermaßen beteiligen können, um im Diskurs eine für alle befriedigende Lösung zu finden.“

Tanja Segmüller: „Ja, die BGF-Maßnahmen müssen passgenau auf die Bedarfe der beruflich Pflegenden und der Pflegebedürftigen passen. In stationären Pflegeeinrichtungen leben und arbeiten unterschiedlichste Personen, z.B. Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit sogenannten geistigen und/oder körperlichen Einschränkungen. Ihre Bedürfnisse können nur Berücksichtigung finden, wenn ihre Perspektiven in Entscheidungen einfließen. Somit ist eine Partizipation der vor Ort Lebenden und Arbeitenden zentral.“


Es werden vermehrt Pflegekräfte aus dem Ausland angeworben. Inwieweit kommt der Betrieblichen Gesundheitsförderung hier eine besondere Rolle zu?

Gudrun Faller: „Die internationale Anwerbung von Pflegekräften verbindet sich mit der Hoffnung, auf diesem Weg die dringenden Personalengpässe auffangen und die vorhandenen Pflegekräfte entlasten zu können. Berücksichtigt werden muss dabei, dass Internationalisierung mit kultureller Vielfalt einhergeht. Unterschiede zeigen sich nicht nur in sprachlichen Barrieren, sondern auch in vielen Alltagsdingen. Dabei werden für alle Beteiligten scheinbare Selbstverständlichkeiten in Frage gestellt, was Konfliktpotenziale birgt.

Beispiele hierfür sind etwa Differenzen im Umgang mit Kritik, beim Ausdruck von Emotionen, das Verhältnis von Nähe und Distanz etc. bis hin zum Verständnis von Pflege. Es reicht also nicht zu erwarten, dass sich die angeworbenen Pflegekräfte einfach nur eingewöhnen müssen – aus meiner Sicht ist das eine Zumutung! Erforderlich ist eine offene Auseinandersetzung mit verschiedenen kulturellen Mustern und auf beiden Seiten die Bereitschaft, sich darüber zu verständigen. Das kostet Zeit und erfordert Toleranz. Die Betriebliche Gesundheitsförderung bietet hier grundsätzlich einen geeigneten Vorgehensrahmen, inhaltlich müssen sie aber um Aspekte des Umgangs mit Vielfalt erweitert werden.“

Tanja Segmüller: „Beruflich Pflegende aus dem EU-Ausland und aus anderen Ländern der Welt haben in der Regel ein Hochschulstudium absolviert und haben entsprechende Vorbehaltsaufgaben. Eine Studie mit Gast-Pflegenden aus Griechenland und Spanien ergab, dass die Pflegenden Deutschland nach kurzer Zeit wieder verließen, da sie die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit als unzureichend erlebten. Das heißt, um beruflich Pflegende aus dem Ausland dauerhaft zu gewinnen, bedarf es gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen. Wenn dies erreicht wird, wird auch der Drop-out der „einheimischen“ Pflegenden niedriger werden.“


Ziel ist eine einrichtungsspezifische Entwicklung und Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Gibt es trotzdem Ansätze, die „immer greifen“?

Gudrun Faller: „Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die grundsätzlich gelten, wenn man Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) erfolgreich realisieren will. Dazu gehört vor allem, dass die Einrichtungsleitung bereit ist, Zeit und Personalressourcen aufzuwenden und sich mit den Bedürfnissen der Beschäftigten ernsthaft auseinander zu setzen. Darüber hinaus müssen die mittleren Führungskräfte hinter dem BGM stehen – dazu sollten sie motiviert, aber auch unterstützt werden.

Ein weiterer Erfolgsfaktor ist die Beteiligung der Beschäftigten in dem Sinne, dass sie die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeitsbedingungen so mitzugestalten, dass es ihnen bei der Arbeit besser geht. Ferner ist es wichtig, systematisch vorzugehen, d.h. erst die Bedarfe zu erfassen und dann zu intervenieren und in der Einrichtung Zuständigkeiten und Strukturen zu etablieren, die eine langfristige Umsetzung garantieren. Wenn diese Grundstandards eingehalten werden, hat man berechtigte Aussicht auf ein wirksames und erfolgreiches BGM. Gleichzeitig handelt es sich bei der Umsetzung von BGM um einen betriebsspezifischen, individuellen Lernprozess, der nicht quasi „von außen“ übergestülpt werden kann. Diese Form des Organisationslernens muss jede Einrichtung für sich entdecken und realisieren.“

Tanja Segmüller: „Ein großes Problem ist z.B. das „Einspringen müssen“, wenn Kolleginnen und Kollegen krank sind. Ein zentraler Springerpool würde helfen, um das ungeplante Einspringen an dem Wochenende, an dem man Zeit mit der Familie verbringen möchte, zu unterbinden. Viele beruflich Pflegende wünschen sich zudem Wertschätzung und positive Rückmeldung ihrer Vorgesetzten zu ihrem erbrachten Dienst. Insgesamt bedarf es einer wertschätzenden Kultur und der ausstrahlenden Haltung, dass der Einzelne wichtig ist.“


Die Implementierung von Maßnahmen der BGF in stationären Pflegeeinrichtungen benötigt auch Zeit. Zahlt sich das aus – intern als auch extern? 

Tanja Segmüller: „Es zahlt sich immer aus. Gesunde und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „tragen“ eine stationäre Pflegeeinrichtung. Geht es den Pflegenden gut, geht es auch den Pflegebedürftigen gut. Eine Einrichtung, die sich um die Gesundheit ihrer Pflegenden kümmert, hat weniger chronisch kranke (häufig fehlende oder dauerkranke) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und muss somit auch weniger auf Personalsuche (z.B. durch externe Personaldienstleister) gehen.“

Gudrun Faller: „Allerdings ist es unrealistisch zu glauben, dass sich Krankenstände senken oder das Arbeitsklima spontan verbessert, wenn kurzfristige Aktionen wie Präventionskurse oder Gesundheitstage veranstaltet werden. Um nachhaltige Verbesserungen zu erzielen, muss man dauerhaft intervenieren. Das betrifft vor allem Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zielen. Um hier etwas zu erreichen, müssen Verantwortlichkeiten geschaffen und Strukturen gebildet werden. Auch ist es wichtig, systematisch vorzugehen, d.h. die Situation zu analysieren, bevor man Aktivitäten startet. Und man muss die Betroffenen in die Planung von Veränderungen einbeziehen. Das kostet in der Tat Zeit und Personal. Dass sich dieser Aufwand lohnt, belegen zahlreiche Untersuchungen, auch wenn man hierzu sagen muss, dass sich nicht alles in Euro angeben lässt. Denn wenn sich Pflegekräfte entlastet fühlen, wieder gerne zur Arbeit kommen und sich Bewohner wohlfühlen, ist das ein Gewinn, der weit über diese Zahlen hinausgeht.“


Die Fragen stellte Ulrike Meyer-Funke, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.

Lesen Sie dazu auch:

Prävention und Gesundheitsförderung – Schwerpunkt gesunde Pflege. Interview mit Prof. Dr. Corinna Petersen-Ewert, Professorin für Gesundheits- und Sozialwissenschaften an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.

Mehr zu Prävention und Gesundheitsförderung in der Pflege erfahren Sie hier.

Möchten Sie über Neues und Wissenswertes zu Prävention und Gesundheitsförderung auf dem Laufenden gehalten werden? Hier können Sie unseren monatlich erscheinenden Newsletter bestellen.

Prof. Dr. Gudrun Faller | Gesundheitswissenschaftlerin; Professorin für Kommunikation und Intervention im Kontext von Gesundheit und Arbeit an der Hochschule für Gesundheit Bochum; geschäftsführendes Vorstandsmitglied in der Deutschen Gesellschaft für Public Health e.V.; Beisitzerin im Vorstand der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.; Arbeitsschwerpunkte: Gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung; Gesundheit und Arbeit.

Prof. Dr. Tanja Segmüller | Pflegewissenschaftlerin und Krankenschwester; Professorin für Alterswissenschaften am Department of Community Health der Hochschule für Gesundheit in Bochum. Arbeitsschwerpunkte: Pflegende Angehörige, Gesundheitsversorgung älterer & pflegebedürftiger Menschen, Patientenedukation, Self Care beruflich Pflegender.